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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1847-01-01 · Heft 2 · p. Seite 49

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1847
Issue
Heft 2
Article
Materialien zu einem Commissionsbericht über die Speisegesetze
Date
1847-01-01
Page
Seite 49 (sequence 6)
Language
German
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-46 I. Di« Speiftgcslh-'. ,27« heißt: ^32 rr^dr Al 5MN P8 IM U"d ferner: ^2i>v> >-,25 ^"2 >2^ (verzl. 3r").i,'v! Pcß.rchim :6n). N',-»» ferner r.ii' gefragt wird: plfl ^2i^> 2-2 dwiv und hieran die Frage gelnüpsi wirr: 'OV 12" l^>nl '2n so geht auö all dem mit Gcw'ißhcit hervor, daß so weil überhaupt von Heiligkeit und heiligen Dingen Anwendbares sich sinder, die damit verknüpften N-ünigkeikSgesetze noch forlbeslehen und weder theoretisch noch thatsächlich nrisgehoberr sind. Ob in Palästina;nr Zeit, wenn nicht ganz Israel darin sich befindet, daö ahcrnnnna- Gesetz biblisch statlfirrde. ist ein bekannter Meinungsstreit zioischen Maimonidcö und Adr. b. David (S. Mairn. Dherumma 1, Ai und Heß es Mischncb das.). Nach der??'einung, daß darf ein unreiner Priester sie nicht essen, welches er wohl lbun dürfte, trenn di: Neinigkeilsgesetze aufgehoben wären. Sind nun aber diese in der Thac nicht aufgehoben, wie könnten die in ihnen begründeten Speisevcrbote als erloschen be> trachtet werden? Oder, meiul Einhorn, so wie nur unS jetzt durch Deruhrrntg deS rueirm'lichen Leichnams verrtnreiuigelr dürfen, da wir doch einmal ohnehin unrein sind, ebenso dürfen wir unS durch den Genuß von unreinen Dhicrcn verunreinigen, da nur die an unS hastende Unreinheit nicht vermehren? so halte er.übersehen, daß auf dem tbalmu'dischcn Standpunkt, abgesehen davon, daß diesem daö Spciscvcrboc als ein selbstständiges gelte, die Verunreinigung überall, wo sie einst verboten war, auch jetzt nicht erlaubt sei, daß nach ihm mit alleiniger Ausnahme von der Verunreinigung dcr Priester am menschlichen Leichnam, die Verunreinigung nie gesetzlich verboten war, und daß auf dem dem l Halm irdischen entgegengesetzten rein biblischen Standpunkt, wo die Veruurcini.rulrg als solche selbstständig gesetzlich verboten ist. aller Beweis sehl<, daß dieses Verbot jetzt überhaupt oder weil wir obuebin unrein sind, in seiner strengen Geltung aufgehört habe. Daö Fehlerhafte in der ganzen Argumentationöwcise Einhornö liegt also offenbar darin, daß er die thalmudische Erleichterung auf den biblischen Standpunkt einseitig überträgt, ohne zu beachten, duh im

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