Mannheim
Compact Memory

Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1847-01-01 · Heft 2 · p. Seite 45

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1847
Issue
Heft 2
Article
Materialien zu einem Commissionsbericht über die Speisegesetze
Date
1847-01-01
Page
Seite 45 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2929020-2929046-2929048-2932651--3207-2932663
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

I. Die SPciscgesftze. 4L praktisch unfruchtbarer zngrsiandtii worden.^ -plcr messen wir, ehr wir weiter gehen, ein kleines Mißverständnis; rügen. Mag eL sein, daß die Vertreter der Ansicht, nach welcher die Berechtigung für die Abrogirung eines einzelnen deö organischen Eeremonialgesetzeö nur in den: erwiesenen Ausspruch von der N ich wer bindlichkeit deö ganzen Organismus zu suchen sei, eS selber fühlen uns eingefteht«, daß diese ihre Ansicht gegenwärtig unpraktisch und die Zustimmung der Glaubensgenossen für ihre eonsegucnle Durchführung nicht zu erlangen sei, so werden sie doch darum nicht minder bet der Geltendmachung ihrer Ansicht in jedem einzelnen praktischen Fall den wissenschaftlichen Nachweis von dem Zusammenhang desselben mit dem ganzen Cerenionialgesctz festhaltcn, und so sehr sie im Resultate mit Denjenigen übercinsiimnmr, welche die reformakorische Vcrcchtiguug überhaupt, oder anS praktischen Rücksichten, ans den einzelnen gegebenen Fall einschränken, werden sic doch in der Motivirung von ihnen abweichen. Diesen Fall haben wir bereits erlebt. Nach meiner individuellen Überzeugung ist der Ausspruch der 2. Nab. Vers, über die Wiederherstellung des Opfereullus und die Restitution deö jüdischen Staates zugleich ein Ansspruch von der Nichlvcrbiudlichkcit deS mos. Cerenwnialgesetzes und nur dadurchmorivirl, wie ich diese meine Überzeugung in der 2. N. V. (S. Vrotck. S. 110) ausgesprochen und später noch tiefer begründet habe. Wenn Andere die beiden Ansichten auseinander halten zu können und trotz deS AuösprnchcS über den OpscreultuS die Verbindlichkeit des übrigen Ecremonialgcsetzes gerettet glauben, so sinv sic in ihrem vollen Neebre. Nur muß man dieses ernstlich glauben 'und nicht einwendcn, daß die Ansicht,^welche di: ^lichtverbindlichkeie dc6 ganzen CeremonialgcsttzeS urgire, eine unpraktische sei. Mit dem Entwand deS Unpraktischen hat man die tl?eorctische Olichtigkeir der Ansicht NN und für sich zugegeben und sich deö Rechtes, eins ander? nur auf den gegebenen Fall sich beschränkende 'Ansicht von der Nichtvcrbindlichkeit dieses oder jenes Gesetzes aufzustellen begeben. Dieser gerügte Fehler ist freilich biö jetzt nur ein formeller, cS wird sich aber bald zeigen, wie er in einen reellen anSlänst. Nachdem Einhorn mit den genannten zwei Gesichtspunkten sich in Kurze auseinandcrgesetzt, hebt er den semigen angeblich ganz neuen Gesichtspunkt hervor, der die fernere Geltung der Speise-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.