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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1847-01-01 · Heft 1 · p. Seite 14

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1847
Issue
Heft 1
Article
Die religiösen Thaten der Gegenwart im Judenthume
Date
1847-01-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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l. Die religiösen Lhaten der Gegenwart. diese Verschiedenheit verschwimmen und befestigt die Voraussetzung, daß der Schriftsteller unsere Ansicht theile, während die totale Differenz in der ganzen Anschauung ein Versenken in die eigenthümliche Denkart der entschwundenen Zeit erleichtert. Wer Dieö leugnen wollte, müßte alle großartigen Leistungen neuerer Geschichtsforschung auf allen Gebieten ignoriren, er müßte den LiviuS gegen Niebuhr und die Decretalen gegen die Vertreter der Rechtsgleichheit der Bischöfe in der alten christlichen Kirche in Schutz nehmen. Die historische Richtung war'daher mit dem Thalmud in offenem Kampfe, aber den ihn durchziehenden, wenn auch von ihm umgedeutetcn, Geist dcS IudenthumS und daö von ihm, wenn auch wider seinen Willen, belegte Recht der Entwickelung zeigte sie auS ihm nach, um die Behauptung zu bekräftigen, daß wir nun nicht etwaö Neues wollen, sondern die liefere Kraft deS Judentums zu alle», Zeiten die innerste Triebfeder gewesen, daß daö Recht der Entwickelung, wenn auch bestritten, doch immer geherrscht habe. Daö fand sie als tiefere Bedeutung der Tradition, mochte auch der Thalmud sie zu einzelnen Übcrli.ferungen erstarren, welche dem Moses mündlich auf Sinai mitgetheilt worden, und sie hielt das Recht dieser Tradition, die weder mit Juda dem Heiligen noch Abina und Asche geschlossen sei, hoch; daö erkannte sie als Werth deL, gesetzliche Geltung in Anspruch nehmenden LebensbraucheS — Minhag —, mochte auch der Thalmud in dem ehemaligen Brauche, dem Erzeugnisse früherer Anschauung, eine ewige Fessel erblicken. Darum fand sie die von sittlichem Geiste, von freier Innerlichkeit erfüllten aggadischcn Auösprüche für bedeutend, mochten auch die Ketten der Halachah nicht von ihnen gesprengt worden sein. —- Holdheim verfuhr anders und verfährt auch noch anders, und das ist der wesentliche Punkt, in dem wir auseinander gehn. — Im I. 1812 ging sein Streben dahin, die resormatorischcn Regungen, die er anerkannte, mit Thalmud und Nabbinen ihrem vollen Wortsinne nach zu belegen, und cö konnte nicht fehlen, daß da mannlchfachcr Zwang geübt werden mußte. Cs ist wahr, der Thalmud verlangt Andacht beim Gebete, er gestattet eine gewisse Freiheit, er giebt sogar, mit geringen Ausnahmen, die Sprache des Gebetes frei; aber in welche Engen versetzt diese ihm abgerungenen Aussprache dis Halachcchl DK Aggadah zumal spricht, gn dm Pro-

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