Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1847
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die religiösen Thaten der Gegenwart im Judenthume
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
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8 I. Die religiösen Thüten der Gegenwart. entscheidende Stimme habe, daß nur dann, aber auch dann vollkommen, dir Eeremonie noch eine Geltung ansprechen dürfe, wenn sie religiöse Anregung, Erhebung darbiete, daß sie aber, sobald sie dieselbe eingebüßt, mochte sie auch früher noch so tief wurzeln, noch so innig mit der ganzen Anschauung verwebt sein, alö ein todtcö Residuum das Recht im Kreiw der Gebenden verloren habe und weggeschasst werden müsse. Über religiöse Wahrheiten kann freilich ein solches allgemeines, wenn nicht begründetes, Fühlen nicht entscheiden, wenn auch für sie dieses Gesanrnilgefühl ein sehr bedenkliches Zeichen ist; die Wahrheit muß dann schärfer begründet '.nid klarer znr Erkenntnis; gebracht werden, oft wird d'er Ausdruck jedoch, in den; sie bisher anstrat, als ein veralteter, überwundener gleichfalls beseitigt werden müssen. Für den Gottesdienst, und gerade für ihn insbesondere, der nur in der ''Alldacht, in der Befriedigung und Erhebung, die er gewährt, seine Bedeutung haben kann, lag die Conseguenz sehr nahe. Die herkömmliche Art desselben bannte einen großen Theil durch die dabei herrschende Unordnung, durch seine unästhetische Erscheinung, durch seine ermüdende lange Dauer, durch den Mangel an allen erwecklichen Elementen, durch seine Unverständlichkeit, durch einen nicht ansprechenden Inhalt, gänzlich ans den Gotteshäusern; ein anderer 2heil, welcher darin blieb oder sie doch zeitweilig besuchte, zeigte sich so unaufmerksam, so mit Anderem beschäftigt, sein Einstuß ans sie war so geringfügig, daß man leicht merkte, sie wnven nicht innerlich davon ergrifftn, sondern verrichten daS Gebet oder hören es mit an, um eine Pflicht, die ihnen äußerlich anferlegt worden, zu erfüllen. Diesem unzweideutig ausgesprochenen Volköbewußtsein mußte und muß Abhülfe geschehen. Je nach der Bildungsstufe, der Verfassung, der Energie der Gemeinden ging und geht es da rascher, dort langsamer, die vollkommene religiöse Berechtigung ist vorhanden, und bei einer übereinstimmenden Gemeinschaft auch die vollste juridische znr Heilung dieser Gebrechen. — Herr Frankel adoptirt diesen Grundsatz vom „Volksbcwußtsein," alle seine Urthcile gehen auch später davon ans; aber wie faßt er ihn auf? Die nackte Gewohnheit, die zähe Trägheit, die stumpfsinnige Gleichgültigkeit, die Unklarheit, die abergläubische Furcht sind ihm nicht Hindernisse, welche dm unzweideutigen Folgen des