Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1847
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die religiösen Thaten der Gegenwart im Judenthume
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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!. Die religiösen Thalien drr Gegenwart. H gung widerspricht, sondern auch waS ihr gleichgültig ist, woran sie sich nicht warm betheiligt. Deshalb haben auch in der überkommenen Form deö Gottesdienstes alle Ahnungen und Regungen dlS Gemnthö ihre Aufnahme gefunden, nicht danach fragend, ob daS starre halachische Gesetz es verlangt, ja selbst ob es eine solche gestattet. WaS die Entwickelung desselben von der Zeit der Makkabäer bis zu den Geonim noch nicht ausgeprägt, das ergänzten nun die Paitanim, und waS die Kabbalah Mystisches eingeflößt, das mußten die Gesänge und Gebete Isaak Luriaö, die aus dem Scha'are Z-ion u. dgl. ausdri/cken. Mochte auch das bindende halachische Gesetz gerade auf dit'ftm Gebiete ungewöhnlich nachsichtig sein und dem Glaubenöbewnßtsein ziemliche Freiheit lassen, so war dieses doch zu sehr in bestimmte Formen geprägt, als daß eS nicht auch hier seinen ganz gesetzlichen Charakter verlangen sollte. Die bevorzugte Stellung Israel's, welche jedoch jetzt getrübt sei, deren völlige baldige Wiederherstellung man deshalb ebenso ersehnte, wie mit der tiefsten Überzeugung in sich hegte, mußte nothwendig der Angetpuult des ganzen Gebetes sein. Also die lebhafte Erinnerung an all-e Wurrderrhateii aus Israel'^ Vergangenheit, an den besondere göttlichen Schutz, dessen e§ sich stets erfreute, und daher auch irr den späteren Gebeten die Aufnahme aller verherrlichenden Sagen, welche die Aggadah an die alten Begebenheiten anknüpfte. Für die Zukunft die gläubige Erwartung des MesstaS, der Auferstehung, der Wiederherstellung des Tempels und des darin zu verrichtenden Opferdienstes, der allgemeinen Herrschaft Israels, und die Klage, daß jene herrliche Zeit noch nicht eingctreten und sicher bloS unserer Sündhaftigkeit wegen noch nicht eingetrcten, schloß sich daran. Mochte auch das Gesetz selbst die Sprache deö GebeteS — mir einigen wenigen Ausnahmen — dem Belieben oder vielmehr dem Verständnisse deö Einzelnen anheimstellen; die in demselben herrschende Sprache konnte, durste dennoch keine andere als die hebräische sein, natürlich wie man sie damals handhabte. Lar sie ja die Sprache der Vergangenheit wie der Zukunft, kriüvften sich ja an sie alle Erinnerungen wie alle Hoffnungen des Volkes Israel und dieses in seiner AuSerwähltheit betete, und ein jeder Einzelne fand' ja. seinen Werth darin, ein Glied dieses Volkes Zu sein! Di? Anschauung d§s Zett änderte'sich. Gei immer Mehren 1*