Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1844
- Issue
- Heft 3
- Article
- Jüdische Zeitschriften
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 461 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2929020-2929041-2929045-2932499--3134-2932579- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nachrichten. MI Gerichte erklärt worden*); hingegen C. <S.75):mÄrs jumais ie8 ^joueurs n'ont ätä mrs en juZtzmenL pour vol. -— Noch bedenklicher macht zweitens die Ungenauigkeit, mit welcher Thatsachen nach altern Quellen oh. gar nach neueren Forschungen sicher hingestellt werden ohne weitere Angabe, wobei nur-zu häufig Mißverständnisse oder sehr unsichere Vermuthungen als unbezweifelte Wahrheiten ausgenommen werden. So heißt es z. V. I S. 184 und 5 zum I. 878: Oe lut alors, suivuut Itz tömoignugtz ätz äueob ätz Lonntz, ^u'eut lieu In murt^ro ätz knbbi ^mnon... tzutonnA nutz nvuvtzlltz priere, Lin5i contzuo: NaiLr« äs IDUvers, vtzner, öeoutex ma krivrtz etc. Diese bekannte Geschichte wird aber im Namen des Efraim b. Jakob ans Bonn erzählt, und das Gebet, welches Amnon verfaßt haben soll, lautet am Anfänge: Ilntkanntz Ikolees, also: wir wollen preisen die Macht der Heiligkeit des Tages rc. Von Gerschom, der Leuchte des Exils wird I S. 210 erzählt, daß auf der von ihm veranstalteten Synode on prorwnotz anntkemtz eontrs Lout isruälits ätz ItzE pu^s, c;ui röpuäitzrait su ktzmme 8LN8 ätz Zraves Sujets; dem ist aber nicht also, vielmehr war der Bann ausgesprochen gegen eine willkürliche Scheidung ohne Zustimmung der Frau. An einem andern Orte (S. 274) spricht er gleichfalls und ausführlicher von ihm und erwähnt, daß sein Sohn vom Judenthum abgefallen sei und fügt dann hinzu: II >6 pleurn eomms 8i In mort!tz!ur eut enlevä (Voxe^ kotliönbourA, Lektzr 8e!rimtzda8 (?), § 181)." Allein Meir b. Baruch Rothenburg sagt in seinen Gutachten Nr. 544, nachdem er im Namen der Geonim anführt, daß man bei dem Tods eines artverwandten Apostaten nicht zu trauern verpflichtet sei: „zwar habe Gerschom wegen seines (abgefallenen) Sohnes (nämlich als dieser starb) Wohl getrauert, und zwar vierzehn Tage, doch habe er dies blos aus besonderem Schmerze gethan, aber keineswegs aus Pflicht," also nicht als der Sohn Apostat wurde, sondern als er starb, trauerte Gerschom. Der Orient, welcher diese kurze Biographie aufnahm (1841 LIL'Q was Eh, (S.58) ganz ricktig übersetzt: aber raübens wegen werden die Spieler in Gerichtk- - Sachen nicht verworfen.