Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1844
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Entwickelungsgeschichte der hebräischen Sprachkunde, biblischen Exegese und hebräischen Dichtkunst unter den arabischen Juden im zehnten, elften und zwölften Jahrhundert [Rezension]
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 277 (sequence 17)
- Language
- German
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Saadias, 27? die LhetlS besonders die Differenzpunkte, namentlich Schlachten, Jahresrechnung, verbotene Verwandtschaftsgrade, hervorhoben, theils die Rechtsverhältnisse zu ordnen beflissen waren, wie daS Buch von Benjamin, das in präciftr Kürze die Rechtsbestimmungen mit Belegen zusammenstellt, da natürlich nannichfach von den Rabbinen abweichend *), doch auch einige nicht in der Bibel vorgesehene Fälle, nach der rabbinischen Praxis, insofern sie aus der Vernunft fließt, aufnehmend 2). Während 'Anan seine Werke noch in dem den Geonim geläufigen syrisch gefärbten thalmudischen Idiome schrieb, ward von den Karäern auch bald die Sprache, deren man sich zu schriftstellerischer Darstellung zu bedienen habe, geändert, und entweder arabisch oder ein möglichst reines Hebräisch ward dazu gewählt; erstere Sprache bot ihren reichen lebendigen Schatz, der den Schriftsteller mit seiner Frische befruchtete und ihn nicht blos in eingetretene Gedankengleise gehen ließ, letztere führte wieder zu ernsterer Beschäftigung mit dem biblischem Idiome. Besonders gern mochten sie nach Weise der Araber auch die abstracten Gegenstände in der Form hebräischer Verse behandeln, wie Ssalmon b. Jerucham's Streitschrift gegen Saadias und Menachem's Brief übers Schlachten, dessen Text ein Gedicht bildet, das dann durch einen prosaischen Commentar erläutert wird, und es ist nicht zu leugnen, daß die barokkesten Formen und Wendungen von ihnen erfunden werden; dennoch bleibt, ihnen das Verdienst, diese beiden wichtigen Sprachen, von denen die eine lange Zeit alle Wissenschaft- *) Ich führe als Beispiel dafür blos an, daß er die verschiedenen Bestimmungen in 2 M. 22, 6-13 nicht wie die Rabbinen zwischen dem, welcher unentgeltltch, und dem, welcher für Lohn hütet, trenntsondern ganz richtig m dem ersten Falle die Bestimmungen über das Verwahren lebloser beweglicher Güter, in dem zweiten über das Hüten von Vieh erblickt. 2) Ter Schluß des Werkes lautet: 1'^ ^11 1221 O2 'Ndl2' 8^ O')21 (?) 11'M >22 Ov'l 18L1 81j?2 L22 IWNkl 'l12e-12 L2>"1 „ich habe für jede Rechtsbestimmung die Andeutung aus einem Brbelverse beigebracht, doch habe ich auch mehrere rabbamtische Bestimmungen ausgenommen, welche sich nicht biblisch belegen lasten, diese stelle ich eurem Belieben anheim." Jüd. Zeilschr. V. Bd. 20