Mannheim
Compact Memory

Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1844-01-01 · Heft 2 · p. Seite 258

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1844
Issue
Heft 2
Article
Das Verhältniß des natürlichen Schriftsinnes zur thalmudischen Schriftdeutung
Date
1844-01-01
Page
Seite 258 (sequence 25)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2929020-2929041-2929044-2932211--2921-2932359
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

258 V. Das Verhältniß hes natürlichen Schriftsinnes verschlossen wie in den ursprünglichen hebräischen, und für daS eigentliche Verständniß'des Inhalts sorgten dann die Vorträge der Gelehrten. Allein selbst bei diesem Verfahren, wo man sich blos auf wörtliche Übersetzung zu beschränken beabsichtigte, galt dennoch der oben aus der Thoßestha angeführte Grundsatz, welcher in der Gemara Kidduschin 49 a wiederholt und verstärkt wird, daß „wer einen Vers nach seiner Form (wörtlich) übersetzt, ein Lügner sei," und es wird daher ausdrücklich auch blos das recipirte T'hargum gebilligt, nicht aber die selbstgemachte wörtliche Übersetzung. In diesem-recipirten Thargum werden in der That solche Stellen, von deren wörtlicher Auffassung ein allgemein schädliches Mißverständnis gefürchtet wurde, umschrieben, und zwar nicht etwa blos anthropomorphische und anthropopathische- Stellen, sondern auch gesetzliche, deren Abweichung von der Ausdeutung dem Volke zu auffallend gewesen wäre, sowie z. B. das Gebot: „du sollst nicht kochen das Zicklein in der Milch seiner Muster" (2 M. 23, 19 u. a. St.) geradezu übersetzt wird mit: „ihr sollt nicht essen Fleisch in Milch" (vergl. noch 2 M. 22, 2 u. 23, 2 u. vergl. Kherem Chemed V, 223 ff). Diese und ähnliche Erklärungen, welche von dem einfachen Sinne abweichen, die vielen Paraphrasen, welche prophetische Gesänge, wie der Segen Jakob's, erhalten, als -besonders geeignet, des Volkes Aufmerksamkeit zu erregen, zeigen gerade wiederum, wie man dem natürlichen Sinne keineswegs ein volles Recht einräumte, wenn man auch im Augenblicke nicht in weitläufige Erklärung einging und es häufig blos bei wörtlicher Übersetzung bewenden ließ. So wäre denn das -Resultat, welches die frühere Untersuchung über diesen Gegenstand schloß (S. 80 und 81), durch diese weitere Erörterung bestätigt: Die Mischnah begann bereits das Bedürfniß zu fühlen, den Ausbau, welchen das Gesetz gefunden, in den biblischen Grundlagen nachzuweisenz während sie nun eingesteht, diesen Nachweis oft nicht führen zu können, ist sie über das Schicksal mancher Bestimmungen, welche einer solchen Begründung ermangeln, unruhig, bis sich eine solche findet. Dieses Streben nach biblischer Begründung führte zu einem Deutungsverfahren, das sich immer mehr von einer natürlichen Eregese entfernt, und jenes wurde an die Stelle dieser gesetzt, welche ihre Rechte ganz

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.