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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1844-01-01 · Heft 2 · p. Seite 257

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1844
Issue
Heft 2
Article
Das Verhältniß des natürlichen Schriftsinnes zur thalmudischen Schriftdeutung
Date
1844-01-01
Page
Seite 257 (sequence 24)
Language
German
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zur thalmudischen Schriftdeutung. Eine Skizze. 257 dächtige Frau, welche nämlich mit einem fremden Manne allein zusammen gewesen. Gegen eine solche'seltsame Deutung macht die Gemara nun den allgemeinen Grundsatz von der Berechtigung des natürlichen Sinnes nicht geltend. Allein bei einem speciellen Falles dessen Entscheidung nach der Gemara davon abhängt, ob die geschieden, unterdeß verehelichte Fxau für den früheren Mann als eine „unreine" von der Schrift bezeichnet wird, bleibt es der Gemara nach der Meinung der Lehrer, welche diesen Ausdruck auf die verdächtige Frau beziehen, noch zweifelhaft, ob UÄ*'/ der natürliche Sinn mindestens auch Geltung habe, oder „da er einmal von der Stelle gerückt worden, er auch ganz weggerückt bleibe;" eine andere Relation setzt sogar Letzteres geradezu als das sich von selbst Verstehende voraus, und schließlich entscheidet sich auch dafür die Gemara. Also gerade da, wo die Gemara dieses allgemeinen Grundsatzes gedenkt, bestreitet sie ihm seine Anwendung, während diese gar nicht in Anregung kömmt, wenn sie seiner nicht gedenkt. Also die Gemara — dies ergiebt sich uns aus dem Bisherigen bestimmt und unzweideutig betrachtet ihre Deutungs¬ und Ableitungsmethode als die vollkommen richtige, den wahren Sinn der Schrift ergründende, und wenn sich ihr auch die Ahnung eines natürlichen Schriftsinnes aufdrängte, sie für denselben sogar bereits eine selbstständige Bezeichnung schuf und ihm in der Theorie sein volles Recht einräumte, so bestritt sie ihm dieses auch alsbald wieder in der Praris und ließ es meistens ganz unbeachtet Lei Seite liegen. Wollte man sich dagegen aus das babylonische (onkelosische) Thargum zum Pentateuche berufen, das in der einfachen Erklärung verharrt, woraus ja hervorgehe, daß man diese hinlänglich gekannt und anerkannt habe, so spricht diese Autorität nicht nur nicht für den Grundsatz, der einfachen Erklärung ihr Recht zu belassen, sondern auch sie hebt es auf. Das Thargum hatte nämlich früher nicht den Zweck, eine Erklärung der Schrift für Kenner zu geben, sondern lediglich dem Volke bei der Vorlesung der Pentateuchsectionen das Wortverständniß zu bieten; der Vers aber blieb in dm analogen chaldäischen Ausdrücken ebenso

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