Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1844
- Issue
- Heft 2
- Article
- Das Verhältniß des natürlichen Schriftsinnes zur thalmudischen Schriftdeutung
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 256 (sequence 23)
- Language
- German
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256 V. Das Verhältnis des natürlichen Schriftsinns Sinne richtig ist —, daß die Worte: „er stehe ans dem Namen seines verstorbenen Bruders," welche von jenem Erstgeborenen ansgesagt worden, nicht bedeuten können, daß er den Namen des Verstorbenen trage, sondern in dessen Erbe eintrete, was durch die Ähnlichkeit des Ausdruckes mit 1 M. 48, 6 erhärtet wird. Und nun, sagt Naba: WVÖ M M „wenn zwar in der ganzen Schrift kein Vers aus stimm natürlichen Sinne herausgeht, hier bewirkt der Schluß von der Analogie des Ausdrucks, den Vers ganz aus seinem natürlichen Sinne herauszuziehen." Daß das gewaltsame Verfahren den allgemeinen Grundsatz in die Erinnerung gerufen habe, wird gewiß Niemanden wundern,, desto befremdender aber ist, daß man die Anwendung, desselben dennoch ganz außer Acht gelassen wegen des Schlusses von der Analogie des Ausdruckes, der noch dazu sehr wohl auch nach dem natürlichen Sinne seine Nichtigkeit hat. Und nicht etwa geht diese Deutung neben'dem natürlichen Sinne her, sondern die Vorschrift, welche aus diesem sich ergiebt, daß nämlich der erstgeborene Sohn aus der Schwagerehe das Erbe des Verstorbenen in Besitz nimmt, wird ganz und gar bei Seite geschoben (vergt. Mischnah 4, 7 und Gemara 40 u)! — Nicht größere Beachtung vermag der Grundsatz Jebamoth 11 I) zu erlangen, und dort würde seiner Anwendung sogar Nichts entgegenstehen. Es ist nämlich daselbst (nach Sifre H 270) ein Streit darüber, ob es dem Manne gestattet ist, seine geschiedene Frau, welche bereits mit einem Andern verlobt, aber noch nicht verehelicht war und nun auch von diesem durch Scheidung oder Tod befreit ist, wieder zum Weibe zu nehmen: der eine Lehrer gestattet es, weil in der bezüglichen Schriftstelle (5 M. 24, 4), wo das Verbot, die unterdeß bereits Verehelichte, wenn auch nun Befreite, wieder anzunehmen, ausgesprochen wird, der Ausdruck gebraucht wird: „nachdem sie verunreinigt ist," was blos von der wirklich Verehelichten. und nicht von der nur durch's Wort Gebundenen gelten kann, die andern Lehrer, aber verbieten auch dies, und für sie hat der in Rede stehende Ausdruck die Beziehung auf— eine ver-