Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1844
- Issue
- Heft 2
- Article
- Das Verhältniß des natürlichen Schriftsinnes zur thalmudischen Schriftdeutung
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 254 (sequence 21)
- Language
- German
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'254 V. Das Verhältniß des natürlichen Schriftfinnes Nun aber mußte doch auch die Frage , entstehen, was denn mit dieser „einfachen Erklärung" eigentlich zu beginnen sei, welche Geltung ihr einzuräumeu sei. In der Theorie war man rasch e mit Erledigung dieser Frage fertig; Man stellte den Grundsatz auf: DM M „keine Bibelstelle geht aus ihrem einfachen Sinne heraus," und es war daher diesem dolles Recht eingeräumt, ohne daß der künstlichen Deutung etwas entzogen worden wäre. Allein was als allgemeiner Satz leicht ausgesprochen war, machte in der specielleu Anwendung noch große Schwierigkeiten. Erstens hatten Mischnah, Baraitha's und ältere Gemara diesen einfachen Sinn ja gar nicht beachtet und die Vorschriften, welche aus ihm hervorgehen würden, ganz hintangesetzt, wenn sie auch neben den andern, welche aus dem Deutungsversahren sich ergaben, hätten Raum finden können; zweitens aber standen die Deutungen gar häufig dem der natürlichen Erklärungs- Weise angemessenen Sinne schneidend entgegen. Und so begnügte man sich, da das Bewußtsein einer natürlichen E.regese doch noch sehr schwach war und blos dann hervortrat, wenn der gesunde Sinn zu stark verletzt war — so begnügte man sich mit dem allgemeinen Ausspruche und ließ die Anwendung auf sich'beruhen, und dies nicht blos, indem man fast durchgehends schweigend über ihn hinwegging und ihm keine Folge gab/sondern auch indem man geradezu eingestand, der allgemeine Grundsatz leide hier keine Anwendung. So spricht sich z. B. die Mischnah (Jebamoth 2, 8 vergl. 4, 5) aus, daß der älteste der überlebenden Brüder die Schwagerehe zu vollziehen habe; die jüngere Baraitha ('Sifre D, H. Nr. 289) oder die ältere Gemara . folgt ihrem Grundsätze, einen Bibelvers dafür aufzusuchen und geräth auf den seltsamen Einfall, den Vers 5 M. 23, 6 dafür zu benutzen. In diesem heißt es: „und es sei der Erstgeborne, welchen sie (die Wittwe) gebiert, er stehe auf dem Namen seines verstorbenen Bruders," und der einfache Sinn ist, daß der älteste Sohn,, welcher, aus dieser Schwagerehe entspringt, die Rechte des Verstorbenen einnehme. Daß der Verstorbene mit Bezug auf dey 'die Schwagerehe Vollziehenden als Bruder und nicht mit Bezug auf den Sohn dieser Schwagerehe als Vatersbruder bezeichnet wird was die jeruf und babyl. Gemara zur angeführten Mischnah urgirt —, ist