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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1844-01-01 · Heft 2 · p. Seite 168

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1844
Issue
Heft 2
Article
Der Monotheismus in sittlicher Beziehung
Date
1844-01-01
Page
Seite 168 (sequence 17)
Language
German
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168 II. Der Monotheismus in sittlicher Beziehung. System, Lm monotheistischen Gesetze gar nicht geltend machen konnte. Die allgemeine Milde des Gesetzes, das, in seiner feierlichsten Offenbarung, von Sinai verkündigte: Nimm am Sabbath keine Arbeit vor, weder du, noch die Ln deinem Hause sind, „auf daß dein Knecht und deine Magd ruhe gleich wie d u,^ *') mußte d.urch die Barmherzigkeit, die sie einzuflößen geeignet war, überhaupt eine schonendere, rücksichtsvollere Behandlung des Sklaven herbeiführen, außerdem aber hatte er bestimmte Rechte, sein Leben stand, gleich wie das deS Freien unter der Garantie des Gesetzes, das ihn auch^vor Mißhandlung schützte. Wer seinen Sklaven schlug, daß er auf der Stelle starb, war Mörder und wurde bestraft, wer ihn beschädigt, als z. V. ihm einen Zahn ausgebrochen hatte, mußte ihm dafür die Freiheit schenken, also der Verlust des Knechtes, der doch eine für die damalige Zeit ziemlich bedeutende Summe Geldes kostete, war die entsprechende Strafe für einen so rohen oder leidenschaftlichen Herrn**). Kein Sklave, der seinem Herrn entflohen war, durste ihm wieder ausgeliefert werden ff). Wenn endlich überall die erbeutete Sklavin der ganzen Zügellosigkeit der rohen Begierde Preis gegeben war, so ließ ihr das hebräische Gesetz vor Allem Zeit, sich in ihre neue Lage zu finden, so wie demjenigen, in dessen Hause sie eine Zeit lang lebte, ohne daß er sie'berühren durste, seine wirkliche Neigung zu ihr zu prüfen, indem sie zugleich durch Abschneiden der Haare und sonstige (als Zeichen der Trauer um die Ihrigen) Vernachlässigung ihres Äußern, in dieser Zeit wenig geeignet war, die Leidenschaft rege zu machen. Dann durste ihr Herr sie zur Frau nehmen, oder er. mußte, nachdem er sie berührt, sie frei lassen, so daß sie gleichsam eine Geschiedene war, verkaufen durfte er sie nicht, ffff) Man-hat allerdings das mosaische Gesetz eines gewissen Particularismus gegen die andern Völker beschuldigt. Aber ein geff *) Also va§ auf diesen besonder» Fall angewandte Gesetz: Liebe deinen Mitmenschen wie dich selbst. L Mos. 21, 20. 26. 27. . ck) 5 Mos. 23, 16. 17. ckk) 5 Mos. 21, 10 ff.

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