Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1844
- Issue
- Heft 2
- Article
- Der Monotheismus in sittlicher Beziehung
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 167 (sequence 16)
- Language
- German
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I!. Der Monotheismus in sittlicher Beziehung. 167 all der Sklave durch das Gesetz vor Mißhandlung oder selbst in Hinsicht.seines Lebens gesichert!'^') Aber auch in Bezug auf freie Fremdlinge, die sich in den Städten niederließen, waren die Gesetze mitunter voll einer Engherzigkeit und Lieblosigkeit, deren man das klassische Alterthum nicht fähig halten sollte Welch milden Gegensatz bilden hier die hebräischen Begriffe und Institutionen, die aus der Idee des Einen Gottes sich entwickelten. Kann man.schöner, im Lichte dieses Gedankens, die Rechte -der Untergebenen würdigen, als es Hiob thut? „Verachtete ich," so.spricht er in seiner Selbstvertheidigung (31, 13 bis 15) „das Recht meines Knechtes oder meiner Magd in ihrer Streitsache wider mich? Was wollte ich dann thun, wenn Gott aufstände, und wenn er Rechenschaft forderte, was ihm erwiedern? Hat nicht im Mutterleibe, der mich bildete, auch ihn gebildet?" (ist er nicht Mensch, gleich mir, durch alle jene von Gott geleiteten Wunder des.Menschenwerdens?) „und ließ ihn nicht im Schooße entstehen der Eine?" Auch bei den Hebräern gab es Kriegsgefangene und Gekaufte, also heidnische Knechte (sie'wurden durch keine besondere Benennung von dem hebräischen Knechte unterschieden), aber ihr Loos war beneidenswerth Lm Verhältnisse zu den Sklaven des Heidenthnms, wie sich überhaupt die Idee der'Sklaverei, nach ihrer scharfen und entwürdigenden Unterscheidung von Menschen und Menschen und als eigentliches den Jünglingen das abschreckende Bild eines Trunkenen zu zeigen, sie aus Uebermuth mordete, sondern wie man auch planmäßig Jünglinge auf die Jagd gegen diese Unglücklichen ausschickts. Unter andern war es (wie aus Aristophanes, Han. II. zu ersehen) gestattet, durch die Folter Zeugnisse von Sklaven zü erpressen, wobei viele das Leben einbüßten ober, verstümmelt blieben, ^*) Sie mußten nicht allein besondere Steuern bezahlen, sich einen Bürger znm Beschützer wählen, allen eigentlich bürgerlichen Rechten fern bleiben, sondern man zwang sie und ihre Fraürn und ' Töchter, bei gewissen Feierlichkeiten Schirme und andere Dinge den Einheimischen vorzutragen Ljrcrr§ M/kTrnrh — — ^elian, var. bist. VI. 1.