Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1844
- Issue
- Heft 2
- Article
- Der Monotheismus in sittlicher Beziehung
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 163 (sequence 12)
- Language
- German
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u. Der Monotheismus in sittlicher Beziehung. 163 ihr oberstes Gesetz. Außer dem Bereiche dieser höchsten Erkenntnisse konnte die Idee der Menschenliebe sich nie in ihrer ganzen Fülle und Allgemeinheit entfalten. Der Eine Gott ist auch der Vater aller Menschen. — („Haben wir nicht Alle Einen.Vater, hat uns nicht Ein Gott geschaffen?" Mal. 2, 10.) — Seine Allliebe umfasset sie insgesammt. Hiermit ist uns gesagt, daß wir sie lieben sollen, als unsere Brüder, daß wir sie lieben sollen als uns gleich geschaffene, gottähnliche Wesen, daß diese Liebe endlich selbst gottähnlich und über jede Engherzigkeit erhaben, sie gleichfalls Alle umfassen müsse. Für die Stärke dieser Liebe zu unfern Mitmenschen, als gleich fühlenden und denkenden Wesen, wird zugleich der,sicherste und höchste Maßstab angegeben, nämlich die Empfindung gegen uns selbst: „Liebe deinen Mitmenschen wie dich selbst!" *) Die in uns. selbst gewonnene Erfahrung,^ in wie fern etwas wohl oder wehe thut, soll unser Betragen gegen ihn iM vollsten und edelsten Maße leiten. Dies ist, wie schon Hillel bemerkt, das Grundgesetz; alles übrige im Bereiche der Pflichten gegen Menschen zu Sagende ist nichts als der Kommentar, die ausführende Erläuterung des Hauptgedankens,^). Stehet einmal der Satz fest: Liebe den Mitmenschen, wie du dich selbst liebest, dich als. gottähnliches, zur Heiligkeit bestimmtes Wesen lieben darfst, liebe ihn als Kind Gottes — so ist hierin schon angedeutet, wie wir uns gegen ihn zu betragen haben, wenn er etwa arm, krank, oder sonst leidend, wenn er aus dem Wege ist, eine. Sünde gegen Gott zu begehen, oder sich gegen uns selbst, als unser Feind, vergangen hat, ob wir ferner ihn auch lieben sollen, wenn er nicht mit uns von derselben Herkunft ist, ob wir ihn morden, ihn hassen, ihn schlagen, ihn in seinem Mgenthume oder an seiner Gesundheit gefährden, mit Lug und Trug oder irgend welcher Art von Unrechtlichkeit gegen, ihn verfahren dürfen, oder ob wir nicht vielmehr der Erhaltung und Integrität seines Lebens, seines Eigentums, seiner Gesundheit und seiner Ehre *) 3 Mos. 19, 18. 4*) Tr. 8abt). 31, 1.