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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1844-01-01 · Heft 1 · p. Seite 79

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1844
Issue
Heft 1
Article
Das Verhältniß des natürlichen Schriftsinnes zur thalmudischen Schriftdeutung
Date
1844-01-01
Page
Seite 79 (sequence 27)
Language
German
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zur thälmrrdischen Schriftdeutung. Eine Skizze. 79 nun die Gemara sehr häufig UN, die Vorsetzung des Jnsinitivs giebt ihr Gelegenheit, dem Gesetze einen weitern Umfang einzuräumen, sie benützt diese Deütungsregel wie die anderen,- um durch sie von früheren Lehrern ausgesprochene Erweiterungen zu begründen. Gieb'L es nun aber wiederum andere frühere Lehrer, die eine solche Erweiterung in Abrehe stellen, so sucht sie gern auch noch andere Bestimmungen, welche etwa nach der Meinung dieser Lehrer aus dieser Fülle des Ausdrucks abzuleiten seien, aber sie begnügt sich meistens zu sagen, daß nach der Ansicht dieses Lehrers „die Schrift sich der gewöhnlichen Redeweise bediene" (Khethuböth 67 b, Gittin 41!)) Kidduschin 17 ds Baba mezi'a 31 d; 94 I>s Ssanhedrin 64 I>) Mäkkhoth 12 u : 'Abodath Elilim 27 n, Kherithoth 11 n). Die Gemara bedient-sich dieser Deutungsweise auch in Stellen, wo kein Gebot daraus zu entwickeln ist, aggadisch, und läßt auch dort wiederum dieselbe nüt dem gleichen Aus^ drucke fahren (Berakhoth 31 k) Ssanhedrin 90 6). Auch die jLrusalemische Gemara kennt, wie natürlich^ diese Deutungsweise, aber auch die Formel für deren Nichtbeachtung, nur daß-sie andere Termini hat)- die Meinung, welche dieselbe beachtet,' bezeichnet sie mit „ein derartiger Ausdruck weist auf eine Erweiterung hin", die andere mit „der Ausdruck steht blos etwas vollcs ist dies aber die gewöhnliche Redeweise der Schrift" (vgl. Jerus. zu Mischnah Jebamoth 8, 1 eck. Amst. 1733 5. 19 b). — Noch weiter dehnt die Gemara diese Ableitungsweise aus,-nämlich wenn der Infinitiv bei dem Hauptworte desselben Stammes steht, also eines als überflüssig erscheint, wie (4.. M. 6 , 2) „ein Gelübde geloben", wo wieder nach dem Einen eine Gesetzerweiterung zu erschließen ist, ein Anderer aber „die Schrift sich der gewöhnlichen Redeweise bedienen" läßt (Nedarim 3 n). Und endlich schließt bei der Gemara diese. Deutungsweise noch den scheinbaren Pleonasmus von „ein Jeder" ein, der gleichfalls von Einigen benützt, von Andern nicht beachtet wird (Jebamoth 71 az Ssanhedrin 56 n) 85 bz Sebachinr 108 k; Niddah 32 k; 44 u). — Aus dieses enge Gebiet also beschränkt sich' die Regel, - „ die-Schrift -bediene sich der gewöhnlichen Rede-

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