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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1844-01-01 · Heft 1 · p. Seite 73

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1844
Issue
Heft 1
Article
Das Verhältniß des natürlichen Schriftsinnes zur thalmudischen Schriftdeutung
Date
1844-01-01
Page
Seite 73 (sequence 21)
Language
German
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zur thalmudischen Schriftdeutung. Eine Skizze. 73 fand, ihn auszüsprechen, die Ableitung als eine vollgültige, die abgeleitete Bestiuuuuug als in der Bibel enthalten zu" betrachten 'ist. Der Unterschied zwischen den: ganz gewöhnlichen Schristsiune, der einem Jeden erkennbar ist, und den verschiedenen Deutungs- Weisen—' wie er sich von unserm scheidenden Standpunkte aus unsergiebt — bestand bei ihnen blos darin, daß bei jenem kein Streit sein konnte, bei diesem aber, wegen des Mangels an allem Zusammenhänge zwischen der Bestimmung und dem Ausdrucke, abweichende Ansichten Statt' finden konnten darüber, welche Bestimmung gerade mit dem Verse in Verbindung gebracht werden solle, wo dann der Eine mehr Grund zu finden glaubte, diese, der Andere, jene hineinzudeuten. Ja, gewisse Deutungsweisen, z. B. ^) wurden als so untrüglich betrachtet, daß Ulan dafür hielt, rs seidurchaus überflüssig, daß der Gegenstand, welcher auf ihrem Wege entwickelt werden könne, ausdrücklich in der Bibel angegeben werde,' und wenn dies dennoch der Fall war, so hielt man sich für berechtigt, die Stelle als überflüssig zu betrachten und aus ihr wieder andere Dinge herzuleiten.^ Auch darin noch unterscheidet sich das klar in der Bibel Ausgesprochene von dem erst künstlich Herausgedeuteten, daß die Bestimmung, ein Gerichtshof könne sein Urtheil in Fällen, wo über die Anwendbarkeit der Todesstrafe, zu entscheiden sei, sobald er sich für die Unschuld deS Angeklagten ausgesprochen habe, auch dann, wenn er seinen Jrrthmn einsehe, nicht wieder zurücknehmen, um nun den Angeklagten für schuldig zu erklären, daß diese Bestimmung nur dann Statt finde, wenn der Jrrthum durch Mangel an Kenntuiß der Deutung herrühre, aber nicht, wenn das Gegentheil ausdrücklich in der Bibel sicht/ da ja dicS cin jcdcS Kind wisse und natürlich das irrige Urtheil keine Gültigkeit haben könne (Ssanhedrür I>), und ferner, daß das Opfer, welches ein Gerichtshof bei einer falschen Belehrung, ein Verbot gestattend, darzubringen hat, nur dann von ihm dargebracht werden könne, wenn der Gegenstand nur durch eine Deutung bekannt, nicht aber wenn er in der Schrift ausdrücklich angegeben ist, wiederum weil dies ja jedem . Kinde bekannt sei (Horajoth 4n). Aus dieser Scheidung ergiebt sich aber gerade, daß das durch Deutung Hergeleitete so recht das eigentliche Gesetz sei,-das Andere sich nur mehr von selbst versteht,

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