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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1844-01-01 · Heft 1 · p. Seite 68

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1844
Issue
Heft 1
Article
Das Verhältniß des natürlichen Schriftsinnes zur thalmudischen Schriftdeutung
Date
1844-01-01
Page
Seite 68 (sequence 16)
Language
German
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68 lV. Das Verhältniß des natürlichen Schriftsinnes Jeweniger gerade das später überfruchtbare Verfahren der gezwungenen Deutungen bis dahin noch ausgebildet war, umsomehr versteckten sich die Anfänge und vermischten sie sich mit der gesunden Eregest, und in manchen Fällen,- wo die Verse einen Anktang enthielten an eine gesetzliche Bestimmung, ohne daß aus ihnen, selbst nach ihrem ' Sinne', ein vollständiger Beweis beizubringen war, -gesteht dies die Mischnah -ganz einfach ein mit der -Vemerkmig: D - ,/°bgleich (in dem folgenden Verse) kein Beweis für'die gegebene Anordnung liegt, so ist doch eine Andeutung dafür in ihm enthalten" (vgl. Schabbath 8, 7). 9, 4; Ssanhedrin 8, 2). Die Mischnäh ward redigirt und abgeschlossen; ob sie auch damals schon niedergeschrieben worden, drüber sind die Meinungen in neuerer Zeit getheilt, doch scheint mir der. Verlauf der Geschichte unwiderleglich dafür zu sprechen. Jedenfallswurden nun deren Lehren m bestimmter abgegränzter Gestalt in den Schulen vorgetragen, und neben der Bibel war nun ein neues Werk vorhanden, dem man seine Forschungen zuzuwenden hatte. Bald nach dem Abschlüsse erstarkte.seine Autorität zu einer bindenden, fesselnden, so daß es in dieser. Beziehung ebenbürtig neben der heiligen Schrift stand. Wenn man nun dieser, als Gottes Worte, die Autorität zuerkannte, so mußte man eine gleiche.Berechtigung auch bei der Mischnähsuchen... Den Standpunkt der Mischnäh, welche im guten Glauben war,! vollkommen in biblischem Sinne die Gesetzerweiterung Zu unternchmen, wenn auch nicht das biblische Wort immer sie belegt, 'und damit dem fortschreitenden religiösen Leben und dessen Vertretern volle Macht einräumte (Ssanhedrin 11, 3), konnte man nicht'ganz festhälten, da hiemit wohl eine zeitliche Autorität gesprochen, und Hr. Prof. Fleischer — dem ich für seine Bemerkungen und die freundliche Art5 mit der er sie vorbringt, herzlich zu danken gerne die Gelegenheit ergreife — hat (Lit.-Bl. zum Orient 1841 8 S. 100 —102) bündig nachgewiesen , daß die zwei Stellen üm Koran, welche ich für diese Bedeutung angeführt, diese Erklärung gar nicht zulassen. Der neueste Uekersetzer des Koran, Herr v. Ullmann,isi mir hier Ln Beziehung auf die erste Stelle, wie sonst, zu strenge gefolgt (vgl. seine Uebersetzung S. 103 u. Amn. 4). I -

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