Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 408 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2929020-2929036-2929040-2931831--2537-2931951- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4V8 Recenswnen. Gemaristen, wenigstens zum Theile feststehend war und für st« Gründe ausgesucht wurden. Auf den Sammler der Mischnah habe ich dieselbe jedoch keineswegs znrückgeführt, wie N. in meinem Namen anführt; vielmehr sage ich ausdrücklich (das.) j,daß sich in den babylonischen Akademien eine gewisse Ordnung festgestellt habe." In der Erklärung der Mischnah Edujoth l, 5 weichen beide Gelehrten von der dort S. Ü82 ff. gegebenen ab, jedoch, wie mir scheint, aus unzulänglichen Gründen. Luzzatto weiß blvS das Eine dagegen vorzubringen, daß nach meiner Erklärung es 1^21 heißen müßte statt ->-QN 1N2N» was ich wohl selbst gefühlt haben müßte, da ich das Erstere in der Uebersetzung wiedergegeben habe. Allein bei meiner, nicht ganz wörtlichen Uebersetzung mochte ich das Wort „Gerichtshof« nicht zu oft wiederholen, waö die Mischnah nicht scheute, während sie hingegen den Dovpelsinn scheute, welcher daraus entstanden sein würde, wenn sie gesetzt hätte, da dieses weit eher auf das zunächst vorhergehende -pxpn hält'! bezogen werden können, als auf das frühere ^->2» umsomehr da sich gleichfalls ans Jenes bezieht. Einen Unterschied aber bildet diese verschiedene Beziehung; würde -,->-,2-1 auf bezogen, so wäre der Sinn der Stelle, ein Gerichtshof dürfe die Worte eines einzelnen Lehrers, nach dessen Ansicht ein anderer ein Mal entschieden habe, nicht für ungültig erklären, was die Mischnah keineswegs sagen will, sondern nur daß bei dem vorliegen- Falle die Entscheidung eines Gerichtshofes nicht umgestvßen werden könne, sobald dieser die Autorität auch nur eines Einzelnen für sich hat. Hr. N. hat jedoch noch einige andere Einwendungen dagegen. Zuerst findet er den Ausdruck der Mischnah noch in anderer Beziehung als Hr. L. dieser Erklärung nicht angemessen; "er meint nämlich, pass« dann nicht und es müßte heißen. Allein Hr. R. hat übersehen, daß das v bet blvS daü W bei wiederholt,