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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 3 · p. Seite 350

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 3
Article
Über religiöse Trauung und deren (historische) Bedeutung im Judenthume
Date
1839-01-01
Page
Seite 350 (sequence 6)
Language
German
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350 Hl. Ueber religivse Trauung btt Jserl-s betteln müssen um die Erlaubniß, dieses letzte Glied hinzufügen, die Trauung dem Gassenkvthe entziehen, Und in daö Gotteshaus verlegen zu dürfen? Welcher denkende Rabbiner möchte zu einer solchen Drahtpuppe der lieben alten Autorität sich herabwürdigen? Doch, daS isiö nicht allein, was ich sagen wollte.. Gegen die Trauung in der Synagoge hat man heut zu Tage, in Deutschland wenigstens, nicht mehr so viel einzuwenden, wenn sie auch noch nicht überall eingesührt ist, wie unser Herr Amtsbruder in Mähren meint, vielmehr ein Rabbiner in meiner Nähe erst neuerdings in einer/Epistel seinen Substituten es ausdrücklich untersagt hat. ES klebt aber noch anderer alter Rost an diesem Acte, der ebenfalls beseitigt werden sollte. Da ist erstens das Schreiben und Ablesen der Khethubah. Die Khethubah soll ihrer ersten Bedeutung nach die rechtliche» Ansprüche der Frau an den Mann bezeugen und sicher stellen. Diese Bedeutung hat sich für uns ganz verloren. ES bedarf gottlob dieser Garantie nicht mehr für ein israelitisches Weib, denn der Staat schützt es »nd wacht über seine Rechte. Ferner enthält sie eine wesentliche Lüge, wie jedem bekannt, und wir, die wir sie schreiben, stellen somit ein — lügenhaftes Document ans. * Will man aber auch das Schreiben der Khethubah nicht unterlassen, beschönigt man den unrichtigen Inhalt mit der Ausrede, daß jeder wisse, wie eü gemeint sei, daß man es für nichts anders halte, als für eine todte Form, so sollte und könnte wenigstens das Ablesen derselben bei der Trauung füglich unterbleiben, da es selbst in Eben Haüser weder als nothwendigeö Attribut der Copiilatiou nach als allgemeiner Gebrauch angeführt ist (55, 1 vst 66,1). t.Hcrr Rabbiner Kohn in Hohenems thciltc mir mit, daß er in der Khethubah statt der lügenhaften Summen immer schreibe: „wie kn den Ehepacten angegeben ist" und dergleichen, und ich bin ihm gleichfalls darin gefolgt. G.

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