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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 3 · p. Seite 349

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 3
Article
Über religiöse Trauung und deren (historische) Bedeutung im Judenthume
Date
1839-01-01
Page
Seite 349 (sequence 5)
Language
German
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und deren hist. Bedeutung im Judenthume. 24V desselben, aber «ine Veränderung, die vom Geiste der Zeit und von richtigern Lebens- und moralischen Ansichten dringend geboten wurde? Freilich schwieg der ängstliche Sinn für thalmudische Anordnungen auch hier nicht, und mußte er auch diese Veränderung sanctioniren, so glaubte er docy auch das Alte noch retten zu können, wenn er nach der Chuppa noch gleich -m-,-, (Eben Haüser 55, 1) verlangte. Wie das Gerücht geht, soll noch heute ein Rabbiner in Baden auf dieses -nn-" mit seinen Consequenzen gleich nach der Copulation bestehen. Run, vcu einem Stockthalmndisten läßt sich das erwarten, obgleich es Scandal und noch mehr ist. Nur sollte der Mann nicht dabei stehen bleiben und überhaupt die Copulatiou des Thalmuds wieder i» intexrum Herstellen, was er iudeß schwerlich thun wird, da er in diesem Falle — die Copulationsgebühren verlieren würde. — Wir aber, die wir keiner solchen Vorliebe für das Alte uns rühmen, wir erkennen auch hier wieder in dem scheinbaren Todtengerippe der Stabilität, die im Charakter der jüdischen Einrichtungen liegen soll, — die lebendig pnlsirenden Adern der geschichtlichen Entwicklung und des Fortschritts vom Niedern zum Höhen,; wir wissen, daß auch hier wieder di« Autorität dem Einflüsse der Bildung hat weichen müssen. Betrachte» wir diese Steigerung naher: die Copulativn ist zuerst «in einfaches Uebergcben, Derkaustwerden oder Sichselbstve,kaufen des Weibes an den Mann (Bibel); dann begleitet von einem Civilacte, welcher die rechtlichen Verhältnisse deö Weibes feststellt (Mischnah), wird nun zu einem religiösen Familienfeste, ohne jedoch noch den niedrigen Moment ganz zu beseitigen (Gemara); durchbricht endlich di« Schranke dcS Hauses und macht sich als einen öffentlichen, dem socialen Leben «„gehörenden Act geltend (Iserleö). Es fehlt hier offenbar noch ein Glied an dieser Steigerungskette — die Trauung bedarf noch der feierlichen religiösen Weihe, um ganz das zu sein, was sie sein soll. Und wir sollten noch

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