Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 3
- Article
- Über religiöse Trauung und deren (historische) Bedeutung im Judenthume
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 348 (sequence 4)
- Language
- German
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348 m. Ueber religiöse Trauung ja sogar MakmonideS >b. 13 noch davon, man dürfe meh, re^e Frauen an einem Tage heirathen, es genüge in diesem Falle, die Segenssprüche nur einmal zu sprechen — so wie die ganze moralische Ansicht des Thalmudö von der Eh« hinderte, di« Trauung zum Gegenstand einer religiösen Weihe, einer öffentlichen gottesdienstlichen Handlung zu machen. Er konnte darin nichts anderes erkennen, als die Besitznahme des Mannes von seinem Weibe zur Geschlechtöverbindung und machte dies zur einzigen Bedingung, daß diese Besitznahme wirklich erfolge. Aber auch hier, wie sonst, trat das Leben, trat spätere Gesittung vermittelnd und modificirend ein. Die Ansicht von der Ehe konnte nicht mehr dieselbe bleiben, nachdem zuerst factisch und dann durch gesetzliche Verordnung die Vielweiberei verpönt, die Stellung der Frauen gesichert und einen mehr moralischen Einfluß übende wurde. Somit mußte aber auch der Trauact selbst erhöhte Bedeutung und religiösen Character erhalten. Es war ja jetzt nicht mehr eine Concubine, die man sich durch diesen Act aneignote, sondern eine Lebensgefährtin, mit der man sich zu Freud und Leid verband! So wurde denn der Trauact ein ganz anderer, jedoch mit möglichster Anschmiegung an das Alte und mit spitzfindiger Deutung desselben. Der Act sollte wenigstens öffentlich sein, man nahm ihn daher, weil Synagogen sich nicht allenthalben vorfanden, auf öffentlicher Straße vor, ohne jedoch die Synagoge, wo eine solche war, davon ausschlicßen zu wollen. Aus der obscönen Chuppa wurde — mit einem kleinen qui,! proliuo — ein freundlicher Thronhimmel oder ein km «imii« desselben, und damit auch die religiöse Weihe nicht fehle, wauderten die SegenSspriiche ebenfalls mit hieher, gegen ihre ursprüngliche Bestimmung. Der Trauungstag selbst wurde Fasttag für das Brautpaar wegen seiner Wichtigkeit. Wer erkennt nicht, daß dieser Tranact «in ganz anderer ist, als der vom Thalmud vvrgcschriebene, ja fast das Cvntrarinm