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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 3 · p. Seite 347

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 3
Article
Über religiöse Trauung und deren (historische) Bedeutung im Judenthume
Date
1839-01-01
Page
Seite 347 (sequence 3)
Language
German
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und deren hist. Bedeutung im Iudenthume. 347 Frau kennen unter dem Namen nsin- Was ist Ehuppa? In Joel 2, 10 sieht «ü in Parallele mit -,17, („der Bräutigam soll heransgehen aus seinem Gemache, die Braut aus ihrer Ehuppa'') also wahrscheinlich nichtö anderes als ein auSschnnlckteS Hvchzeitögemach oder Zelt. So erklären eS anch Maimonideö und Naben» Nissim, »venu sie (erster nivrr t», 1, letzter im Commentar zu Khethuboth S. 1) zur Gültigkeit einer Ehe die Vereinigung des Bräutigams mit der Braut mit Entfernung von Zeugen fordern. Eine andere Bedeutung läsit Ehuppa nicht zu, wenn man bedenkt, daß der Thalmud immer von Ehuppa in Verbindung mit spricht, und deßhalb in Frage stellt, ob Ehuppa bei einer Niddah (Menstruirenden) gültig sei. -- Ein zweites Additament der Gemara zu dem Trauacte, von welchem ebenfalls die Mischnah nichts weisi, sind die sieben SegenSsprüche (wtpnr-s-Q)- Sie sollen im Hause des Bräutigams sowohl am Hochzeittage selbst, als an den sieben Freudentagcn gesprochen werden, doch nur in Anwesenheit von 10 Männer». Die Gültigkeit der Ehe bedingen sie nicht, (Maimon. an der citirtcn Stelle tz. 6) doch durften sie in der Regel nicht fehlen. < N2"2n:",?ri) Khethuboth 7 ff. Nach Maimonideö mußten sie vor der Ehuppa gesprochen werden, nach Nissim und andern nach derselben. Der Thalmud (!>». f. 8) läßt eö unbestimmt, scheint aber für die zweite Meinung und zwar für das Sprechen derselben bei der Mahlzeit zu entscheiden, wie dies auch bei uns noch ist. Die Trauung bestand also nach dem Thalmnd in dem Einfuhren der Braut in das Haus und in das besondere Gemach des Bräutigams und in dem Sprechen der SegenSsprüche im HvchzeitShauö. Einen öffentlichen oder einen besonder» religiösen Trauact kennt auch er nicht, vielmehr ist ihm der Hauptaet, von dem die ganze Gültigkeit abhangt, das Beisammensein der Brautleute iutrr ,»»r»8 und was folgt. Die Stellung des weiblichen Geschlechtes, di« Erlaubniß zur Polygamie — spricht

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