Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 3
- Article
- Noch ein Wort über das Haartragen der Frauen
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 342 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2929020-2929036-2929040-2931821--2452-2931885- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
342 II. Noch rin Wort Frauenzimmer gemieden werden sott, einer Ehefrau aber die Strafe der Verstoßung von ihrem Manne zuzieht, ohne daß sie auf irgend eine Entschädigung Anspruch machen kann. Uns ist nun die orientalisch-thalmudische Ansicht ganz fremd, da das unbedeckte Haupthaar, weit entfernt für Etwas, dessen man sich zu schämen Hat, zu gelten, den vorzüglichsten Kopfputz bildet, dessen sich die Jungfrauen immer und überall bedienen, und das thalmudische Verbot würde nur treffen das AuSgehen im ungeordneten verwirrten Haare. Die Haube hingegen als Unterscheidungszeichen zwischen der Ehefrau (oder besser Nichtjungfrau) und der Jungfrau (um diese hervorzuheben) ist nicht altjüdisch«, sondern altdeutsche Sitte, die nur von den Juden als eine religiös« betrachtet, und mit größerer Aengstlichkeit und Engherzigkeit beobachtet wurde. Woher ihr aber dieser religiöse Gehalt kommen, warum sie größere Bedeutsamkeit als ander« alte Mode», z. B. Mantel und Baret haben soll» sehen wir nicht ein. Wollen jedoch Andere in der Haube ein Symbol der größeren Eingezogenheit und Züchtigkeit sehen, die von der israelitischen Ehefrau gefordert wird, so haben wir gar nichts dagegen,' war, das Haar nicht sehen ließen (Joma 47 »). Uber immer wurde das Entblößen des Hauptes in Gegenwart Anderer als ein Mangel an Ehrerbietung und beziehungsweise als Frechheit angesehen. So lese» wir in Maffecheth Khallah, daß, als einst die Alten (Gelehrten) im Lhore saßen, zwei Kinder vor ihnen vorbcigingc», das eine bedeckte sein Haupt und das andere entblößte es. Dieses Entblößen des Hauptes nahmen die Lehrer so übel und sahen darin eine solche Unverschämtheit, daß mehrere derselben, denjenigen, der es gclhan, für einen Bastard erklärten, was auch wirklich zugetroffen haben soll. Die Vergleichung mit unfern Sitten und Ansichten und die Nutzanwendung dürfen wir getrost dem denkenden Leser überlassen. 7,2st es uns überhaupt, wie wir »ns schon darüber ausgesprochen haben, nicht darum zu thun, das Joch des Gesetzes zu erleichtern, so sind wir gewiß weit davon entfernt, Anderen Erleichterungen aufdringen oder sie . lächerlich machen zu wolle», wen» sic sich gerne unschädliche Beschränkungen ouflcgcn. ES kommt aber hiebei Vieles auf die Gegend und , deren Bildungsstand an. Neulich schrieb mir ein Freund, daß mein