Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 3
- Article
- Noch ein Wort über das Haartragen der Frauen
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 339 (sequence 7)
- Language
- German
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33S über daS Haartragen der Frauen. Sünde Eva's.ö Für so unwandelbar hält er diese Mode seiner Zeit, einer solchen Autorität schreibt er eine Sitte zu, die jetzt von vielen seiner eifrigsten Anhänger als eine gottlose verschrieen wird. II. Die andere Frauensitte, mit entblößtem Haupthaar nicht öffentlich auSzngehen, ist allerdings uralt, wird jedoch selbst von der Mischnah Khrthuboth V!!, ä. nur als ein Beispiel jüdischen Gesetzes, nach welchem Alles, was gegen Sittsamkeit nnd Züchtigkeit verstößt, wie ein Trenbruch geahndet wird, als von Zeit und Ort abhängige Anstandssitte angeführt neben andern, an welchen bei uns kein Mensch den geringsten Anstoß nimmt. Die Casuisten, die das AuSgchen ans öffentlicher Straße mit unbedecktem Haupie einstimmig für biblisch verboten erklären, halten sich an den Buchstaben der Gewara (das. 72 a.), wo die Frag« aufgeworfen wird: DaS (in der Mischnah als bloße jüdische Sitte dargestellte) Entblößen deS HanpteS ist ja biblisch verboten,' denn es stehet geschrieben (4. M. 5, 18): „er (der Priester) entblöße daS Haupt der (verdächtigen) Frau, woraus dev Thannadebe N. Jsmael eine Warnung für die Töchter Israels entnimmt, daß sie nicht entblößten Hauptes ausgehen sollen. Eine Erklärung, wie in der angeführten Schriftstelle diese Warnung liege, ist wohl nicht überflüssig. Naschi gibt deren zwei; weil ihr dieses geschieht, sagt er, um sie zu verunstalten als angemessene Strafe für ihr Vergehen, da sie sich ihrem Buhlen zu Gefallen geschmückt, so folgt, daß es verboten sei. Lassen wir nun die ganze Deduction gelten, so wäre es nur verboten, in wie fern es in der That verunstaltet. Er gibt daher den Vorzug dev andern Erklärung, daß die Lehre aus der bloßen Voraussetzung, daß die Frarr nicht entblößten Hauptes erscheine, abgeleitet werde, indem 5. ci'st'stp IVB lrst-ILVI Eruöin INO k».