Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 3
- Article
- Noch ein Wort über das Haartragen der Frauen
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 337 (sequence 5)
- Language
- German
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über das Haartragen der Frauen. 337 Neuerungen, die wir ihnen keineswegs aufzwkngen wollen, nachsichtiger und toleranter zu machen, und sehr wird eö uns freuen, wenn es uns gelingt, den Einen oder den Andern, der aus Schwäche kn der Meinung, eine Sünde zu begehen, der Allgewalt der Mode nachgegeben, mit seinem Gewissen zu versöhnen.!. Daß die Sitte, der Braut bei der Verehelichung das Haar abzuschneiden, der sich noch in manchen Gegenden Böhmens und Mährens die jüdischen Jungfrauen seufzend unterwerfen müssen, wenn sie nicht verketzert werden wollen, auf das NeinignngSbad gar keinen Bezug habe, glauben wir ganz einfach daraus beweisen zu können, das; diese Ceremonie immer erst am Hochzeittage statt gefunden, nachdem die Braut bereits am Abende zuvor mit dem üppigsten Haar« wüchse im Bade gewesen war. Jedoch scheint sie uns allerdings in unser» Gegenden älter als das sechzehnte Jahrhundert, und aus dem vin W2 (zum Codex -ch-, 198) läßt sich nicht daö Tegentheil beweisen. Dort ist nämlich nicht die Rede von der Beraubung des üppigen Haarwuchses bei der Verehelichung, sondern vom jedesmalige» Abschceren des Haupthaares vor dem Neinig ungsba de, welches von den meisten Frauen nicht geschieht, wahrend die Nägel von allen vor dem Bade geschnitten werden. Damit will er seinen Ausspruch, daß eine Frau, die einen Nagel abzuschneiden vergessen, eines nochmaligen Bades bedürfe, rechtfertigen, und die vom Haare hergenvmmene Einwendung, welches nicht als hindernd betrachtet wird, Niederschlagen, weil dieses nicht -mv 'st wie jene. Wenn überdies, der Voraussetzung entgegen, das Haar an sich, wie es von den Nägeln behauptet wird, ein Hinderniß des Bades abgeben sollte, so müßte eS auch glarr abgeschoren werden, was bei uns schwerlich je geschehen ist. Im Geaentheile ließ man oder läßt noch der Braut, der man den Zopf abgeschnitten, das Haar besonders an Md. gcitschr. IV. Bd. 22