Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 2
- Article
- Beitrag zur Entwickelungsgeschichte des Begriffs von der Unsterblichkeit der Seele im Judenthume
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 248 (sequence 18)
- Language
- German
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248 IV. Beitrag zur Vntwickelnligögeschichte Tode des Körpers mit Selbstbewußtsein fortlebt, oder wie diese ihr selbstbewußtes Dasein verliert, führte aber doch zur Behauptung (eostom), daß die Seele zu Gott zurückkehre, erzeugte sogar die Ueberzeugung (Daniel I. e.), daß sie einstens wieder mit und in dem Körper erwachen und die Vergeltung für das diesseitige Leben empfangen werde. Innerhalb der von der h. S. über die Seele gegebenen Begriffe verharrend, bildete das dichtende Alter des Judenthums den Dualismus von Körper und Seele vollkommener aus und brachte das diesseitige Leben in den engsten Causalncxnü mit dem jenseitigen. Als freie Dichtung ein jedes Systematisiren und Schcmatisiren streng abweisend, beachtet eü der schaffende Geist nicht, daß mehre Widersprüche zwischen die einzelnen entworfenen Bilder sich cinschlichen. Desto mehr Schwierigkeiten biete» sich aber dadurch der später», ordnenden Reflexion dar. Diese, als Zeitgenossin der Scholastik, glaubt den Vorgefundenen Hypothesen nicht widersprechen zu dürfen, sondern sie alle als zusammenhängendes Ganze unter ein System bringen und die Widerspruche so viel als möglich anflösen zu müssen. Am meisten nahm die Hypothese von der Auferstehung deö Körpers das spätere Denke» in Anspruch. Statt in ihr die frühere und früheste Vorstellung von der dlnsterblichkeit der Seele zn erkennen, welche aber später von der Vorstellung: daß die Seele gleich nach dem Austritte auü dem Körper ihre selbstbewußte Fortdauer behält, verdrängt wurde; glaubte man beide Vorstellungen, die nach einander sich ausbildeten, auch nebeneinander noch beibehalten zu müsse» und beiden eine besondere Nothwcndi'gkei't für die göttliche Vergeltung zu vindiciren. So entstanden die später» verschiedenen Ansichten von den verschiedenen Gerichtstagen. Dem Mensche», so heißt es im Thalmud, ist jeder Tag ein Gerichtstag, ferner der ReujahrS- und VersöhnungStag, ferner der Zeitpunkt gleich »ach dem Tode und endlich, bei der Ankunft deö Messias nach Auferstehung der Körper,