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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 2 · p. Seite 246

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 2
Article
Beitrag zur Entwickelungsgeschichte des Begriffs von der Unsterblichkeit der Seele im Judenthume
Date
1839-01-01
Page
Seite 246 (sequence 16)
Language
German
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246 IV. Beitrag zur Entwickelungsgeschichte zwischen diesen gegebenen und überlieferten Momenten Maimonideö (Hilchvth Th'schuba 9, 2.), nach dessen Ansicht die Wiederauferstandenen sich aller sinnlichen Genüsse erfreuen, aber nach dem allgemeinen Weltgerichte wieder sterben und dann als verklärte Geister ewig fortleben, (ek. Thischbi s. v. vbv)- Die Frage: ob die jenseitige Strafe eine ewige Verdammung zur Hölle oder eine transitorische Läuterung im Fegefeuer sei, finden wir von den verschiedenen Lebensperioden des Judenthnmö verschiedenartig erwidert. Die Möglichkeit ewiger Höllenstrafen finden wir bei Daniel (12, 2). Auch im Thalmud (Nosch Haschana 17), werden den Gottlosen ewige Höllenstrafen prophezeiht, obgleich in ihm an andern Stellen (Chagiga 27, Erubin 19) die Israeliten von Höllenstrafen, wenigstens vom Feuer der Hölle, gänzlich befreit sind. Ein Gebet, daß Gott die Sünder nicht gänzlich vertilgen möge, legt die Erzählung (2. Makk. 12, ä2) schon dem Judaö Makkabäns in den Mund; doch tritt der Einfluß, den der Betende auf daö Schicksal des Gestorbenen äußern kann, erst später, als durch die Einwirkung der platonischen Philosophie der Begriff von einem Fegefeuer sich ausgebildet hatte, klarer in das Bewußtsein des Volkslebens. Nach dem Midrasch (Jalkut Jjob 906) befreit der Sabbath die Verurtheilten von der Höllenplage, vorzüglich aber äußert das Kadischgebet den segenreichsteu Einfluß auf die Seele des Verstorbenen (ok. Jalkut Jes. 296). Die Kabbala, als Sprößling der platonischen und alerandrinischcn Philosophie, lehrt, daß ein jeder Mensch, wenn auch nur auf eine kurze Zeit das Gehinnom besuchen müsse, weil durch dieses der Weg zu GanEden führe. Denn keine Seele verlasse den Körper so frei von allen materiellen Flecken, daß sie sogleich befähigt sei, vor dem reinsten Urlichte zu erscheinen, daß vielmehr bei einem jeden Verstorbenen eine nach Verhältnlß seiner Frömmigkeit und seiner Amalgamation mit dem

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