Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über die jüdischen Fasttage
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 215 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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21S H. Ueber die jüdischen Fasttage. sieht die bezeichneten Fasttage nicht minder als freiwillige an, nnd will deßwegen, daß am Vorabend derselben das Fastgclübde ausgesprochen werde (Gutachten 63). Als freiwillig betrachtet sie auch N. Isaak b. Scheschet in seinem Gutachten; obschon beide in einer für Israel höchst unruhigen Zeit gelebt haben. N. Schimon b. Zemach weist sogar »ach, daß, wenn nur hierNuhe herrsche, so trete schon das -L-, rin, obschvn zu gleicher Zeit anderwärts die Inden Verfolgung zu erdulden hätten, (siehe Gutachten H. Theil, Abhandlung 271). Wir glauben hiermit der Forschung in rein gesetzlicher Beziehung unseres Gegenstandes genüget zu haben, um mit ihrem Ergebnis; und den nachgewiesenen Autoritäten selbst auch den etwa widerstreitenden Gebrauch unwirksam zu machen. Dieser übermächtige Selbstherrscher, der sich bisher bei uns so außerordentlicher Devotion zu erfreuen gehabt hat, kann seine Macht, die er auch hier usurpirt hat, nicht behaupten. Denn das freie Wollen, von dem es nach dem Thalmud in Zeiten der Ruhe lediglich abhängt, zu fasten oder nicht, kann durch früheres .Herkommen nie gebunden werden. Ganz richtig bemerkt N. Nissim, muß nach der Voraussetzung des Thalmnd (R. 5?. 18 a am Ende) früher an den drei benannten Tagen des 4ten, 7ten und loten Monats gefastet worden sein, und dennoch erledigt Letzterer die Frage mit dem freien Wollen, ohne von dem bisherigen Herkommen als Gebrauch gehindert zu werden. Daß aber nicht auch noch die nachthalmudischen Lehrer und Schulen Gesetze und Verpflichtungen fcstzusetzen die Macht haben, wie dahier der Nambau und Tnr und der Schulchan Aruch, das ist eine allgemein bekannte, wenn auch allgemein noch nicht anerkannte Sache; umsomehr bei unserem Gegenstand, l6. S. besonders N. Ascher zu Sanhedrln Abschnitt 4, §.6; am aus- . fiihrlichsten aber sind die ''"Ql Gutachten 1.