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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 2 · p. Seite 214

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 2
Article
Über die jüdischen Fasttage
Date
1839-01-01
Page
Seite 214 (sequence 10)
Language
German
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214 H. lieber die jüdische» Fasttage. Jenem thalmudischen Ausspruch folgt auch der Gaon N. Cohen Zedeck, indem er sagt: „bei den vier Fasttagen außer dem 9ten Ab hängt eö vom freien Willen eines jeden ab, wer da fasten will, mag fasten, und wer da nicht will, mag «s lassen; jedoch (fährt er fort) hat die Gemeinde heutiges Tages bei uns auch diese als Gebrauch angenommen" rc. (siehe Schibole Leket 92). Auch N. Alfaßi citirt den obigen Ausspruch Samuels über Babel, ohne alle weitere Bemerkung, und da er nur immer für das wirklich Praktische schreibt, so kann er schwerlich Babel allein gemeint haben. Selbst Maimvnides, der erste, der ganz gegen den obigen Ausspruch des ThalmudS auch die übrigen drei Fasttage als bestehend anführt (Thaanith Cap. 5), weiß sie dennoch gesetzlich nicht begründet und sucht ihren Grund nur in frommer Büßfertigkeit zu finden, welche hervorzurufen, diese Tage mit ihren traurigen Erinnerungen am besten geeignet seien. N. Maier Rotenburg, ein deutscher Nabbine, Juchaßin), R. Sch. b. Lakisch, sämmtlich Palästinenser, unterzogen sich strengen Fasten (s. Jeruschclami Kilaim u. a. O.). So hielt der Darschan R. Lanchum (ein Palästinenser, Genosse des R. I. B. Levi) das Fasten von bedeutender Wirksamkeit und läßt selbst de» König Salomo 40 Tage fasten, um Weisheit zu erlangen (Midrasch Mischte ic. I). Es bleibe jedoch das Fasten, wo solches nicht bloß als Grundsatz ausgesprochen ist, immer eine subjektive Sache, wie wir auch bei Babyloniern aus später (freilich auch drangvoller) Zeit manche strenge Asteten, wie R. Joseph und Mar b. R. Aschi und Andre gewahren. Immerhin aber scheint cs so oder so von der eigenen Richtung der Schule» auszugchcn. 15. Zwar sagt selbst Maimonides im Verfolg seiner Darlegung nur: „und ganz Israel hat cs zum Gebrauch gemacht dennoch ist der Eommcntar Magid Mischneh gleich fertig, eine fortwährende Pflicht und S chuldigkcit daraus zu machen, nachdem ihm hierin Ramban vorangcgangcn, und alsbald ein Heer von Casuisten dem letzter» völlige Zustimmung gegeben. R. Nissim jedoch erklärt im Widerspruch mit ihm, daß aus einem Gebrauch des Fastens uns nie und nimmer eine Verpflichtung oder sonstige Verbindlichkeit erwachsen kann, und wer jetzt noch nicht fasten will, dem stehe cs frei. Nur führt er -um Schluß des Worte an, am Ende des erste» Abschnitt N"l>

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