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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 2 · p. Seite 182

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 2
Article
Über Musik an Feiertagen
Date
1839-01-01
Page
Seite 182 (sequence 7)
Language
German
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182 UI. lieber Musik an Feiertagen. gesprochen ist.'' Die Feiertage waren ihnen nämlich nicht bloß Tage der Erholung von körperlichen Anstrengungen, sondern dein .Herrn heilige Tage, der Hebung und Veredlung dcö geistigen Menschen gewidmet, und darum untersagten sie jede Verrichtung oder Unterhaltung, die die Muße anderweitig in Anspruch nehmen und diesem Zwecke Eintrag thun könnte, was aber bei der Musik" nicht der Fall ist, die im Gcgentheile auf Geist und Her; wohlthatig wirkt, und der eigentlichen Bestimmung eines Feiertages sehr entspricht. Wir getrauen uns aber auch direkt zu beweisen, das; di« Mischnah von einem solchen Verbote nichts weist. Der Eingang des Sabbaths wurde ehedem durch Blasen (auf dem Schvfar) angekündigt, auch wen» ein Fest ans de» Freitag fiel (Ehulin l, 7). Freilich meint die Gemara, das Verbot wäre da zu Gunsten des Zweckes, das Volk von den nur am Sabbath verbotenen Arbeiten abzuhalteu, aufgehoben worden (Sabbath 1l/> l>); allein dies hatte ja auch, wäre das Blasen an einem Festtage sonst verboten gewesen, auf eine andere Weise (etwa durch Ausrufen) bewirkt werden können. Daß das Saitcuspiel eben so wenig verpönt L. Maimonidcs, der die Bestimmungen des Lhalmuds, dem er nie widerspricht, wenigstens, wo er kann, besser zu begründe» sucht, erklärt so das N12A w seinem Eommentarc zur Mischnah und beginnt in seinem größcrn Werke diese Bestimmungen lg-^T E. 2l) mil den Worte»: '"dir: 2^212 n-nri2 iM:, welche Bemerkung der Mechiuha entnommen ist. 6. Besonders bei der stillere» Musik mit Gesang ohne Tanz, die bielleicht auch »ach der oben angeführten, maimonidischen Erklärung von z'HLT'v (unter welchem Worte dann nnr die lärmende Tanzmusik zu verstehe» wäre, wodurch diese Erklärung allein sich rechtfertigen liefe) mischnäitisch erlaubt sein dürste.

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