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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 2 · p. Seite 169

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 2
Article
Über das Entbehren lederner Schuhe am Versöhnungstage
Date
1839-01-01
Page
Seite 169 (sequence 5)
Language
German
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II. Uebcr das Entbehren lederner Schuy.. I6V Stelle sagt: daß sie nicht mehr beachtet wird, und muhet sich ab, einen Grund dafür aufzufinden. Sehr cvnseqnent! wenn sie beim Priestersegen in der Synagoge, wo die angegebene Besorgniß gewiß unwahrscheinlicher und weiter hergcholt ist, noch immer beibehalten wird. Wir aber müssen die Frage umkehren und darauf dringen, daß diese für unö anstößige Sitte, die dort mit Recht längst abgckommcn, auch hier abgcstellt werde. '' Dieser Gebrauch findet ferner statt am 9ten Ab, wo er theils Tranerzcichen ist und in sofern schon erledigt, thcilS aber auch zur Kasteiung gehört, in welcher Beziehung wir ihn beim Versöhnung Stage als dem weit wichtigem Fasttage, untersuchen wollen. Da müssen wir unö aber etwas länger aufhalten, indem schon die Mischnah Joma 8, 1. das Entbehren der Schuhe zu den an diesem Tage gebotenen Kasteiungen zählt; was jedoch die Beibehaltung dieser Sitte keineswegs motiviren kann. Denn erstens ist selbst nach dem Thalmud unter dem biblischen Kasteiungsgebote nur Enthaltung von Speise und Trank begriffen, auf deren Genuß allein er die Strafe der Ausrottung gesetzt wissen will; die andern Kasteiungen hingegen sind auch ihm bloß rabbinische Anordnungen, obwohl er sie an Schriftstetten anzulehnen sucht. (S. Thosaphoth jeschanim und 9k. Ascher zu Zoma 73 I,). Dieser Ausdruck bezeichnet hier, wie sonst häufig, durch Herkommen sanctionirte Gebrauche, die in den alten Volköbegrissen und Gewohnheiten wurzelten (wie sie denn auch an andern öffentlichen Fasttagen üblich waren, Thaanith 1, ü. 6.)" und S. Bf. gibst, mi or hoben, hält eS nicht für überflüssig z» bemerken, das« er in Stiefeln den Pricsterscgen spreche, (wobei weder gesunken noch ein nnderer Siebet festigt wird), welchem Beispiele die andern Khoham'ni seiner siemeinde folgen. t>. Daher MainionideS G 1, tz. 5. die Traditio» alü ihre Lbuelle angiebt und sie gleichwohl für rabbinisch hau V Siehe Karo z, d. Stelle.

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