Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 1
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 119 (sequence 6)
- Language
- German
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Creizenachs Sehnrath Haddin. Ilt) anzndenten, daß dieser Grundsatz nicht auf allgemeine Anerkennung Anspruch machen könne. Deutlicher wird dieses Schwanken, wenn gesagt wird, der Thalmud sei „ein sehr schätzbares HülfSmittel" zur Erklärung der Ritnalgesetze (S. /«-, oder wie es noch bestimmter S. 71 heißt: »Wir erkennen in dem Thalmud ein, wenigstens zur Zeit noch, nützliches Hülssmittel zur Interpretation derjenigen Nitualgebote, die, nach den individuellen Vorstellungen der Einzelnen, heutigen Tages noch verbindlich sind" (vgl. noch S. 4 5 u. 7<>). Ein schätzbares nützliches Hülssmittel, daü noch dazu blos sür eine Zeit und für individuelle Vorstellungen sich eignet, bleibt eben höchstens Hülssmittel und kann niemals Anspruch ans Autorität machen, wo man glaubt, seiner Hülfe nicht bedürftig zu sein oder gar ohne seine Führung sicherer zu gehen. Die Hinweisungen daraus, das; eine rationelle Schnslerklä. rnng diese Gesetze in den Stellen der Bibel nicht finden könne, das; man sich aber doch hiezu begueme, da man nun einmal an dem Grundsätze des LermittelungSversucheS festhalten wolle (z. U. S. §3, ^6), zeigen noch deutlicher, das; dieser Grundsatz eben ein für den Augenblick hingestellter, aber in der That nicht angenommener sei. Was bis jetzt noch immer bloö leise angedeutet ist, tritt an andern Stellen ganz deutlich dadurch hervor, daß dieser vermittelnde Weg ganz verlassen und darüber hinausgegangen wird, so wenn die Beobachtung der lhalmudisch'biblischen Sabbathseier auf das „öffentliche lieben" beschränkt wird (S. 4 5), wenn die Speiseverbote mit dem Tempeldienste in Verbindung gesetzt werden (üo), das Verbot, das Fleisch eines ThiereS, welches nicht nach den thalm. (als traditionell angegebenen) Vorschriften geschlachtet worden, zu genießen, auf das durch eineu Ehristeu getödtete Thier keine Anw./ndung haben soll (ü2) u. dgl. An andern Stellen sind di.e Vorschläge, wie man die thalmudischen Bestimmungen umgehen und sich dadurch Erleichterungen verschaffen könne, gesucht, und allerdings