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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 1 · p. Seite 82

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 1
Article
Über die Leviratsehe und die Ceremonie des Schuhausziehens
Date
1839-01-01
Page
Seite 82 (sequence 22)
Language
German
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82 VH. Ueber die Leviratsehe Vorliebe zu gezwungenen Schrlfterklärungen nicht verläugnen kann«. Er erklärt (Jebam. 17 d.) die fraglichen Worte dahin, daß die Brüder zu gleicher Zeit auf der Welt gewesen sein müssen (osrv2 nn« vn? nwn«). Er hebt damit das Gesetz für solche Fälle auf, wo erst nach dem Tode eines verheiratheten Mannes ein Bruder desselben geboren wird. Diesem liegt es nicht ob» die Wittwe seines Bruders zu ehelichen, um für ihn Samen zu erwecken und seinen Namen zu erhalten, und der Wittwe wird es sogleich gestattet, einen fremden Mann zu nehmen, ohne zu warten, bis ihr Schwager heranwachse, damit er alsdann entweder die Leviratsehe mit ihr eingehe, oder durch die Cervmonie der Chaliza ihr die Entlassung gebe, wie dies alsdann verlangt wird, wenn bei dem Tode ihres Mannes dessen Bruder auch nur einen Tag alt ist. Auch ist an derselben Stelle ein« andere viel einfachere Erklärung, die jedoch bestritten wird, angegeben, nach welcher der Ausdruck: beisammen auf solche Brüder hinweiset, die einen gemeinschaftlichen Later gehabt haben, diejenigen hingegen anöschließt, welche zwar von einer Mutter, aber von verschiedenen Vätern abstammen. Beisammen wohnen soll nämlich so viel heißen, als ein gemeinsames Erbe haben (ndn:3 win-nn). Man sieht, daß diese Erklärung der obigen von Nedslob nahe kommt und scheinbar mit ihr übereinstimmt, wiewohl hinsichtlich der Praxis ein sehr großer Unterschied zwischen beiden ist. Denn nach den thalmudischen Bestimmungen muß die Leviratsehe, und nach den Anordnungen der spätern Nabbinen die Chaliza durchgängig vorgenommen werden, wen» auch die Bruder längst miteinander abgetheilt haben, und der eine in Amerika, der andere in Europa lebte. Und so lange dies nicht geschehen, darf die Wittwe nicht zur zweiten Ehe schreiten; ja selbst dann, wenn man gar nicht einmal weiß, wo der Schwager derselben sich befinde, oder ob er wirklich noch am Leben sei, wurde

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