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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 1 · p. Seite 78

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 1
Article
Über die Leviratsehe und die Ceremonie des Schuhausziehens
Date
1839-01-01
Page
Seite 78 (sequence 18)
Language
German
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78 VII. Ueber die Leviratsehe „Die eigentliche Leviratsehe, wenn auch nicht von dem „Gesetze aufgehoben, ist beispiellos, und so ist natürlich die „Lossprechung von der Leviratsehe, mit allen diese Ceremo- »nie begleitenden widrigen Nebenumständen, ganz ohne Sinn." Gewiß must es daher der Wunsch eines jeden israelitischen Geistlichen sein, welcher für die Ehre seiner Religion begeistert und von dem Wunsche beseelt ist, sie auü ihrer Versunkenheit gehoben zu sehen, dast eine Eeremonie, die keinen Sinn und keine Bedeutung mehr hat, und wodurch nicht nur ein völlig schuldloser GlanbenSbrnder beschimpft, sondern die Religion selbst, welche ein« solche Ungerechtigkeit vorschreibt, von dem Schimpfe mitgetrvffen wird, gänzlich abgeschafft werde. Denn, wenn diese Eeremonie schon an und für sich und ihrem ursprünglichen Zwecke gemäß etwas sehr Widriges und Häßliches ist, so wurde sie durch die Vorsicht der Nabbincn» welche überall dem Grundsätze huldigten, daß man deö Guten nicht genug thun könne, noch mit so vielen Nebendingen überladen, von welchen MvseS nicytS geboten, daß das Widrige zum Ekelhaften, das Häßliche zum Abscheulichen gemacht worden ist. Wirklich haben mehre von den gelehrten und erleuchteten Amtsbrüdern, welche Referent wegen des ihm zur Entscheidung vorliegenden Falles um Rath befragte, sich unumwunden dahin ausgesprochen, daß sie die völlig« Abschaffung der Chaliza für zweckmäßig und zeitgemäß hielte», und zu dieser Ansicht bekennt sich Referent gleichfalls. Aber auch diejenigen, welche einen solchen Schritt für zu gewagt halten und ihn als einen Eingriff in daö göttliche Gesetz ansehen möchten, indem sie von der Meinung auögehen, man müsse den Geboten Gottes blindlings folge», ohne nach dem Grunde derselben zu fragen, auch da wo uns ein solcher ausdrücklich angegeben ist, so dast auch nach dem

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