Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Leviratsehe und die Ceremonie des Schuhausziehens
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 77 (sequence 17)
- Language
- German
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und die Ceremonle deö SchuhauSziehens. 77 wo von der wirklichen Ausführung des LeviratSgesetzeS gehandelt wird, auch als die in der Praxis befolgte dargeftellt ist; wenn auch der Thalmud nicht umhin kann, das mosaische Gesetz auf dies« einzig richtige Weise zu interpretiren: so must es jedem, der nicht mit hartnäckigem Starrsinn an todte Formeln, aus welchen aller Geist entflohen ist, sich anklammert, cinlenchten, daß für unsre Zeiten, wo die Schwagerehe nicht mehr gestattet wird, und, da die Polygamie von Seiten des Staates verboten ist, für viele Fälle, wenn nämlich der, dem sie eigentlich obliegt, bereits verheirathet ist, ohnehin unmöglich ist, daS ganze Gesetz als ein antignirteS und außer Anwendung gesetztes zn betrachten ist. Die späteren Rabbinen haben nämlich zwar kein eigentliches Verbot gegeben, daß der Schwager seine Schwägerin in dem vom Gesetze vorgesehenen Falle nicht nehmen dürfe, allein, da sie in ihrer übergroßen Aengstlichkeit besorgten, eö möchte die LeviratSehe nicht in der reinen Absicht vollzogen werden, um der göttlichen Vorschrift zu genügen, sondern aus gegenseitiger Liebe oder auS einer andern irdischen Absicht, wodurch dann der Lruder seines Bruders Weib geheirathet hätte, nicht im Sinne des Gesetzes, und also ein anderes Gesetz (5 Mos. 18, 16.) übertreten hätte, so haben sie allerlei Beschränkungen und Verrlausulirnngen ersonnen, um de» Schwager, welcher seine Schwägerin ehelichen will, dara» zu verhindern und dabin zn bringen, daß er die Ccremonie der Chaliza mit sich vornehmen lasse. Sie verschmähen eS sogar nicht, zu diesem Zwecke Mittel der List und der Täuschung anzurathen und in-Anwendung zn bringen, und nach Einigen soll man den Schwager sogar in den Dann tbun und durch andre Gewaltsmittel zwingen zur Chaliza, wenn er behauptet, er wolle die Ehe mit seiner Schwägerin im Sinne des mosaischen Gesetzeö eingehen (vgl. Cvd. Abschn. 165. §. 1. n. Abschn. 160. §. 7). Man muß daher vollkommen dem beistimmen, was in dem Eingangs berührten Aufsatze (S. 10) gesagt ist: