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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 1 · p. Seite 76

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 1
Article
Über die Leviratsehe und die Ceremonie des Schuhausziehens
Date
1839-01-01
Page
Seite 76 (sequence 16)
Language
German
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76 VII. Ueber die Leviratsehe Schwagers hingege» nichts destoweniger Statt finden. Fragt man nach dem Grunde dieser seltsamen Ausnahme von der aufgestellten Regel, so erhält man zur Antwort, daß das harmlose Wörtchen ir-U2"> (seine Schwägerin), welches 5 Mos. 25, 7. zweimal steht, während eö einmal hinreichend gewcsen wäre, diese schreiende Ungerechtigkeit verschuldet habe, wonach man einmal die Vollziehung des Gebotes nicht gestattet, und dann dennoch denjenigen beschimpft, welcher seine Pflicht gerne erfüllen wollte, wenn er nur dürste. Jcbam. 26 5. wird, wenigstens »ach der Erklärung Na» schi'ö, der Sah aufgestellt, daß die Chaliza, bei welcher dem Schwager die Leviratsehe zu vollziehen versagt ist, ungültig und als nicht geschehen zu betrachten sei. Der Widerspruch, in den sich dadurch der Thalmud mit sich selbst verseht, darf nicht sehr aussallen. Hieher gehört auch die Stelle Jcbam. 20 a., wo Rabbi Jehuda im Namen Nab'ü lehrt: Jede Wittwe, von welcher bei dem Tode ihres Mannes der Ausspruch nicht geltend gemacht werden kann: ihr Schwager soll über sie kommen nvL''), wird betrachtet wie die Frau des Bruders, welche Kinder hat, und ist also verboten. So wie nun in dem Falle, wo der Verstorbene Kinder hinter» lassen hat, weder noch Statt findet, so kann nach diesem unbestrittenen Auöspruche Nab'S überall, wo in dem Augenblicke, in welchem der Tod eines Mannes erfolgt, dem Bruder desselben die Wittwe zu Heirat pen untersagt ist, keines von beiden in Ausübung gebracht werden. Wenn eS nun sowohl nach den bestimmten Worten deS Gesetzgebers selbst, als auch nach dem deutlich an den Tag gelegten Zwecke seines GescheS durchaus keinem Zweifel unterliegen kann, daß die Chaliza nnr für den Fall angeordnet ist, wo die Schwagerehe vollzogen werden kann, der Schwager aber sich derselben willkürlich entzieht; wenn diese unbezweifelte Auslegung durch die zwei anderen Stelle» der Bibel,

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