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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1839-01-01 · Heft 1 · p. Seite 73

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1839
Issue
Heft 1
Article
Über die Leviratsehe und die Ceremonie des Schuhausziehens
Date
1839-01-01
Page
Seite 73 (sequence 13)
Language
German
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und dke beremorne des Schuhauszkehens. 73 Ursache, weswegen wir dem Leviratsgesetze seine verbindende Kraft für unsere Zeiten abgesprochen haben. Wenn wir, wie wir es thun müssen, dem klaren Sinne der Bibelworte selbst folgen, so weisen uns diese auf das Bestimmteste dazu au, daß wir als das eigentliche Gebot das Heirathen der Bruderswittwe (2^) anzusehen haben, das Ausziehen des Schuhes aber (n^'rrO/ so wie das Spucken ins Gesicht - nur eine beschimpfende Strafe für den sein sollte, welcher seinem Bruder die gebotene Liebespflicht versagte und seinen Namen in Israel zu erhalten sich weigerte. Wir könnten uns bei dieser Behauptung mit der bloßen Hinweisung auf die Worte MosiS begnügen, indem diese so deutlich sprechen, daß gar kein Mißverstehen derselben möglich zu sein scheint. Da sie aber dennoch mißverstanden worden sind, und sogar lange Zeit die Ansicht herrschte, und auch wohl noch herrscht, als sei die Ceremonie der Chaliza das Wichtigste im Leviratsgesetze, oder doch wenigstens eben so wichtig als die Schwagerehe, so müssen wir schon etwas länger dabei verweilen. Daß alle diejenigen Ausleger, welche das mosaische Gesetz ohne die Brille des Thalmuds betrachteten, das Heirathen der Schwägerin und die Erhaltung des 'Namens des ohne 2. Höchst merkwürdig ist, wie der Lhalmud und seine Ausleger, welche in ihren Bestimmungen über die Art und Weise, wie die Zeremonie der Chaliza vorzunehmen sei, mit der grösrttn Aengstlichkeit und Hcheinigkeitckrämcrei zu Werke gehen, so daß sie über die Beschaffenheit des Schuhcö, welchen die Schwägerin chrem. pflichtvergessenen Schwager aliziehen soll, eine Menge minutiöser Vorschriften ertheilen, ja sogar die Gültigkeit der ganzen Handlung unter andern davon abhängig mawen, daß der Schuh aus Veder, nicht aber etwa aus Holz oder aus einem andern Stoffe verfertigt sei, dab die Schwägerin, nicht aber der Schwager selbst, die Schemen des Schuhes aufbinde' u. dgl. m. (vgl. (5oder 169, 22 u. 33.), wie sie dennoch von dem Spucken ins Gesicht, welches doch unfehlbar die natürlichste Auslegung der Worte ist, geradezu Umgang nehmen und sich mit der gelinderen, aber auch gezwungeneren, Auslegung begnügen, nach welcher dse Schwägerin blos vor ihrem Schwager aus spucken darf.

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