Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Leviratsehe und die Ceremonie des Schuhausziehens
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 8)
- Language
- German
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68 VII. lieber die Leviratsehe für den Bruder, daß er den Namen und das Gedächtnis) seines ohne Kinder oder vielmehr ohne Sohn verstorbenen Bruders dadurch fortzupflanzen suchte, daß er die Wittwe desselben ehelichte und den Erstgebornen, welchen er mit ihr erzielte, gerade so betrachtete, als wäre er der leibliche Sohn des Verstorbenen. Er wurde auch wahrscheinlich auf diese Weise in die Geschlechtsregister eingetragen und erbte die sämmtliehen Güter, welche der Hingeschiedene Bruder besessen hatte. Allerdings mögen der Ertheilung dieses Gesetzes, welches übrigens vor MoseS schon wenigstens als Herkommen geübt worden ist, wie aus ThamarS Geschichte, 1 Mos. 58, ersichtlich ist (vgl. Maimonides im Moreh, Theil!N. Abschn. ä9), noch andere höchst weise Absichten zu Grunde gelegen haben. Namentlich wurde dadurch ans eine sehr wohlthätige Weise sür die Wittwe gesorgt, die zufolge der niedrigen Stellung, welche das Gesetz überhaupt dem weiblichen Geschlechts anweist, vermöge deren cS in seinen Rechten sehr beschränkt war, an die Erbschaft ihres Mannes keinen Anspruch hatte und von ihrem Vater gleichfalls nichts erbte, wenn dieser auch nur einen männlichen Erben hintcrließ, welchem dann die ganze Verlassenschaft zuficl. Jene würde nnn, wenn sie keinen Sohn hatte, der für seine Mutter zu sorgen verbunden war, in einem höchst klägliche» Zustande sich befunden haben. Denn von einem eingebrachten HeiratbSgnte, welches der Witt-.ve nach dem Tode ihres Mannes ans dessen Huiterlassenschast verabreicht werden mußte, und wovon sie etwa hatte leben können, konnte, wenigstens in der Regel, die Rede nicht sein, da die Frau von dem Manne nach damaliger S.ttLerkauftw^W'.. mußte und von ihrem Vater gewöhnlich nichts m?k"in-dienEhe bekam. Durch das LeviratSgesetz hingegen war die Wittwe auch dann versorgt, wenn sie ihrtm Manne keinen Sohn geboren hatte, indem der Schwager sie, wollte er anders pflichtgemäß handeln und nicht öffentlich sich beschimpfe» lasse», heirathen mußte. Bei der großen