Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Leviratsehe und die Ceremonie des Schuhausziehens
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 3)
- Language
- German
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und die Eeremom'e deS SchuhauSzkeheiiS S.'t verbleiben könnte, weil sic von ihrem vorigen Manne, der ein Bauer gewesen war, ein Bauerngütchen geerbt habe, von welchem sie leben musste, das sie aber ohne Bei hülfe eines'Mannes nicht gehörig bebauen könnte und also zu Grunde gehen musste, wenn ihr die Wiederverehelichung nicht gestattet wurde. ES liessen sich nun, wurn man die Petenten nach dem strengen Buchstaben des rabbinischen Gesetzes abwies, drei Fälle denken. Entweder hätten jene sich bei der Abweisung beruhigt und sich gänzlich getrennt, wodurch freilich dieWittwe die Jahre ihrer Jugend nicht nur in trostloser Einsamkeit hätte vertrauern müssen, sondern auch hinsichtlich ihres Vermögens zu solchem Verluste gekommen wäre, dass ihre Existenz dabei in Gesahr gekommen sein würde. Oder sie hätten in verbotenem Umgänge mit einander gelebt und dadurch nicht allein der Welt ein Aergerniss gegeben, sondern auch ihr sittliches und ewiges Wohl auss Spiel gesetzt. Oder endlich sie hätten das Jndenthum, welches wegen einer, in ihren Augen ganz bedeutungslosen und veralteten Eeremouic eine solche Härte gegen sie ausübte, ganz verlassen und »raren zu eitler andern Evusessivu übergetreteu, welche ihrer Absicht kein Hindern iss in den Weg legte. Nach Beschauen heit der Umstände, und sv weit die Verhältnisse der fraglichen Personen bekannt waren, war der erste der drei angegebenen Fälle der unwahrscheinlichste. Ans diesem Grunde hat sich Referent veranlasst gesehen, die Sache der gründlichsten Prüfung und Untersuchung zu unterziehen und auch den Nattanderer gelehrter und intelligenter Nabbiller einznhvlen, wodurch er zu der Ucberzengnng gelangte, das; er dem Wunsche der Verlobten, ihnen die eheliche Einsegnung zu ertheilen, nicht nur nachgeben könnte, sondern auch, um die sittlichen Nachtheile zu verhüten, welche voraussichtlich ans der starren Festhaltung an der bisherigen Uebnng zn entspringen drohten, nachgeben müsste. Die Grunde, welche diese Ueberzeugnng