Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 1
- Article
- Noch ein Wort über die jüdischen Trauergebräuche
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 3)
- Language
- German
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über die jüdischen Trauergebräuche. 41 Wir setzen diese Additamente in vier Abtheilungen, zusammen einen Aufsatz bildend, bei; indem wir 4) untersuchen, ob die Trauer bei Todesfällen eine biblische, traditionelle, oder thalmudische sei; 2) Nachweisen, daß die dem Israeliten heilig scheinenden Trauerceremonien aus den Sitten und dem Geiste der alten Zeit natürlich hervorgegangen seien; 3) mehre Gründe für die gesetzliche Abrogiruug dieser unpassenden Trauergebräuche aufstellen; endlich ä) einige neue Vorschläge über die Trauer mit motivirenden Gründen dem Gutachten der Rabbiner vorlegen. I. Ob Trauer überhaupt ohne Rücksicht auf Form und Zeitdauer bei Todesfällen biblisch oder traditionell, kurz mosaisch fei, verdient untersucht zu werden. Denn es ist allerdings von Bedeutung, zu wissen, ob die Offenbarungsreligion des Israeliten ihm Trauer gebiete und die Nabbinen nur Form und Dauer der Trauer näher bestimmten, oder aber die Vorschrift zu trauern ganz und gar von den Nabbinen gegeben sei, während die Bibel es dem natürlichen Gefühle überließ. Im erstern Falle wären die Tranergesetze gewichtiger mnd, nach den Nabbinen, mehr zu berücksichtigen, als im zweiten Falle. '- Unter verstehen die Nabbinen nicht bloS das ausdrücklich in dem mos. Gesetze Enthaltene, sondern auch das leise Angedeutete und von den Nabbinen dafür Gegebene. * Wir fragen also, ob nicht wenigstens in diesem 2. Lhosaphoth Bczah 4 1>. S. auch Chiddusche Ansche Haschem Zu Mordcchai, Alphasi Bd.!. S. 250 b. 3. Nissim zu Alphasi Bd. I. S. 221 b. Lippman Heller zu Mifchnah Bd. VIII. i. Et'. Rabbi in Lhalmud Pesachim 47 K. — Berachoth 20 d. 21 j». 4d! d., wobei bemerkt werden muß, daß die Mechillha weder den Ausdruck noch den 'jN hat. Die Stellen Sebachim 09 ff. werden, da sie den Gegenstand-der Untersuchung betreffen, naher beleuchtet werden. Uebrigcns schwankt der Shalmud selbst in der Benennung so daß nicht nur Einzelne darüber streiten, ob ein Gebot mosaisch oder rabbinisch zu nennen sei, sondern auch in analogen Verhältnissen bald der Vers, aus welchem bewiesen werden soll, nur eine Stütze ("svO, heißt, bald als genügender Beweis gilt.