Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 1
- Article
- Das Wesen des Judenthums nach seinen allgemeinen Grundzügen
- Date
- 1839-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2929020-2929036-2929038-2931390--2056-2931442- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
14 H. Das Weseu des Judenthums fremdes, mit dem früheren Geiste Unvereinbares angetroffen wird, ist eö natürlich auSzuschließen, zumal wenn sich histo» risch der Ursprung desselben Nachweisen läßt. §. 3. - Bei den NeligionSschrkften des JudenthumS ist die letzte Unterscheidung leicht, und das historische Ereignis;, welches den Unkerscheidungöpnnct gibt, das Exil. Die vorepilischcn Schriften sind darum vornehmlich Quellen des JudenthumS. Wir sagen vornehmlich, weil gar manches Nachepilische an Gesinnung und Ausdruck dem Alten gleichkömmt, und selbst die eigenthümlkche Gestalt, welche das Ausländische unter dem «inwirkenden Sonnenscheine deö JudenthumS gewinnt, immerhin für die Erksnnlniß deö eigentlichen JudenthumS selbst von Nutzen ist. §.4. Die Urkunden deS JudenthumS bestehen aus Geschichte des Volkes, Gesetzen für dasselbe und Ermahnungen an dasselbe. — Die Ermahnungen repräsentiren am unmittelbarsten das Gemüth, das Gesetz den Verstand; beide bilden die theoretische Seite der Religion. Die Geschichte verräth einmal die freien Einflüsse deö GemülheS, ein andermal die Gebundenheit durch das Gesetz, immer die praktische Seite des Glaubens. §. 5. Offenbarung, als «in Mittheilen von Ideen, welche nicht sowohl ein Product der Zeit sind, in welcher sie auf, treten» als vielmehr diese Stufe der Zeit völlig überschreiten, welche ferner niemals in eine Derstandesformel gefaßt werden können, ohne von ihrer Bedeutung zu verlieren, weil diese Ideen gar nichts Zeitliches betreffen, hat es darum wesentlich, sowohl der Quelle nach, aus der sie schöpft, als dem Objecte nach, für das geschöpft wird, mit dem Gemüthe zn thun. Jedes Gesetz kann wohl «ine Offenbanuigsidee in