Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 3
- Article
- Wiesbaden
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 469 (sequence 14)
- Language
- German
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Nachrichten. 469 kann ebenso auch nicht aus dem Pentateuche erwiesen werden, daß die Verletzung der Sabbathfeier strafbarer sei als der Mord oder Ehebruch; aber die Beziehung, welche jene zur Gottes Verehrung hat, rechtfertigt die frühere Stellung in der ersten Abtheilung. — Zweitens kann aus dieser Ordnung der Gebote ebensowenig gefolgert werden, daß das erste Stück, die Anerkennung Gottes und das Verbot des Götzen- und Bilderdienstes enthaltend, in zwei Gebote, deren ersteres das Gebot der Anerkennung Gottes mit Einschluß des Verbotes gegen den Götzendienst, und deren zweites das Verbot gegen den Bilderdienst umfasse- Es ist allerdings wahr, daß wir nicht mit der jetzigen jüdischen Ansicht über Götzendienst, welche zum Lheile auch von dem Protestantismus angenommen worden ist, an die Beurtheilung der biblischen Allssprüche gehen dürfen; vielmehr zeigt sich in den geschichtlichen und prophetischen Büchern ein bedeutender Unterschied zwischen der Annahme fremder Götter und der Verehrung des Gottes Israels durch Bilder; aber in dem Standpunkte des Pentateuchs ist dieser Unterschied schon bis zum Unmerklichen verschwunden; in ihm ist die reine geistige Ansicht von Gott so vorherrschend, daß ein jeder Bilderdienst der Aufnahme fremder Götter gleichstes Hiemit wird zwar nicht geleugnet, daß eine nüancirende Unterscheidung zwischen Götzen- und Bilderdienst für den Pentateuch im Allgemeinen noch besteht und ebenso auch in dem Dekalog insbesondere sich bemerklich macht, aber diese einer Geboteeintheilung zu Grunde zu legen, scheint uns nicht angemessen. Haben wir uns nun für eine Eintheilung zu entscheiden, so bleiben uns ^nlir zwei Wege offen, zwischen denen wir zu wählen haben. Die eine ist, das Gebot der Lust zu theilen, und hiefür spricht die Wiederholung des NDNN im Exod., - welche Ansicht noch durch den Text des Deut., der statt des zweiten mit verändertem Ausdrucke setzt und die Lheilung des allgemeinen Lustverbotes in zwei Lheite durch die Verschiedenheit der Lust nach der Frau eines Andern und des Begehrs nach dem Besitze eines Andern motivrrt, verstärkt wird. Jedoch hat diese Lheilung vielleicht etwas Gekünsteltes an sich, und cs bleibt die Entscheidung für den zweiten Weg, das erste Stück zu theilen, und zwar so, daß mit der zweite Spruch beginnt, wobei wir uns an den Schristausdruck halten, ohne den Begriff des Gebotes jedem Einzelnen aufprägen zu wollen. — Eonfessionelle Bedeutung hat für uns jedoch die Lösung dieser Frage nicht, was schon hinlänglich die verschiedenen Ansichten, welche hierüber im Schooße des Iudcnthllms sich geltend machten, beweiset; auch die praktische Bedeutung ist für uns nicht groß, da unsere Ansicht sich derjenigen' befreundet, welche den Dekalog nicht als Grundlage des Religionsunterrichtes anerkennt.