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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 467

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
Wiesbaden
Date
1837-01-01
Page
Seite 467 (sequence 12)
Language
German
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Nachrichten. 467 ersten Person gesprochen wird, währendas Folgende Gott in der dritten Person hinstellt — eine Bemerkung, die ebensowenig wie das andre von uns entwickelte Kriterium für den Kenner der Darstellungäweise in der Bibel beweisende Kraft hat —, und man hielt es nun für wahrscheinlich, wie dies in Lharmud und Midraschim angenommen wird, blos der dem vorangehende Theil sei von Gott unmittelbar dem ganzen Volke mitgetheilt worden. Wir möchten hiemit noch eine Vermuthung verbinden. Die Parascheneintheiler haben, wie wir wissen, den ganzen ersten Theil bis nicht getheilt und diesen als ein Gebot betrachtet; dieses nun und das folgende haben sie, wenn unsere Vermuthung über die dem letzteren folgende offene Paraschah richtig ist, als die zwei Gebote betrachtet, welche vcn Gott unmittelbar dem Volke zukamen. Diese Behauptung nun, daß die zwei ersten Gebote diesen besondern Charakter einer unmittelbaren Mittheilung an sich tragen, mochte vielleicht unabhängig, von der näheren Bezeichnung des Umfanges dieser zwei Gebote sich erhalten und im Glauben befestigt haben, und als man später diesen Charakter blos dem Theile bis zuerkannte, ergab sich die Nothwendigkeit, diesen in zwei Gebote zu Heilen, wo dann die Trennung bei vorgenommen wurde. In Beziehung auf die Masorethen ergäben sich nun folgende, im Laufe der Zeit bei ihnen gebildete, verschiedene Ansichten über die Theilung der Gebote. Die ältesten unter ihnen, die Abtheiler in Paraschen, nahmen das erste Stück von der Anerkennung Gottes und den/ Verbote des Gotzm- und Bilderdienstes zusammen als ein Gebot und trennten das vom Gelüsten in zwei; hiefür spricht allerdings die von den beachtenswertesten Autoritäten anerkannte (geschlossene) Paraschah in der Mitte desselben. Diese aus einer Nachahmung der Geboteeinrheilung in der Kirche herzuleiten, wie Z. gerne möchte, ist durchaus unstatthaft, da die Sorgfalt in der Bewahrung vor einem jeden äußern Einflüsse unter den ächten Masorethen — denn nachlässige und christliche Abschreiber erlangten keine Geltung — bei einem Gegenstände, wie die Paraschen, von welchem die Brauchbarkeit der Synagogenrolle abhing, diese Vermuthung völlig aus dem Reiche der Möglichkeit ausschließt. Wenn man in gedruckten Bibeln, welche nicht einmal für den Synagogengebrauch bestimmt waren, die christliche Capiteleintheilung ausgenommen, so geschah dies, weil hieraus ohne irgend eine Verletzung der Bestimmungen, welche auf gedruckte, dem Privatgebrauche überwiesene, Bibeln keine Anwendung hatten, größere Bequemlichkeit erwuchs, und dennoch geschah dies von Jakob ben Chajim, dem Herausgeber der Bomberg'schen Bibel, erst nach Vergang des Isaak ben Nathan, Verfassers der (später von Buxtorf blos besser geordneten und erweiterten) Concordanz, der natürlich für dieses

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