Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 3
- Article
- Sachsen-Weimar [Nachricht]
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 455 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2929020-2929031-2929035--2000-2931324- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nachrichten. 455 20ten Jahre einen weiteren Religionsunterricht erhalten — wurden ungehalten zu erscheinen, und da man merkte und merkt, daß es der Negierung mit ihrer Amordnung ernst sei, und sie durch die Befolgung derselben eben sowohl ein Zeichen des Unterthanengehorsams, als eine Garantie für religiöse Erziehung zu erhalten suche, da ja die Gemeinde sonst ohne allen Gottesdienst wäre, so erscheinen nach und nach immer mehre Glieder der Gemeinde. Ein künftiges Geschlecht wird für diesen ernsten Willen, der für die Übergangsperiode manches Schmerzliche hat, gewiß dankbar sein und die Früchte davon genießen. Kaum ist es zu bezweifeln, daß die Regierung nun auch zur Aufhebung so mancher Ausnahmsgesetze in der bürgerlichen Stellung der Juden schreiten wird, was jetzt um so wünschenswerther wäre, jemehr hiedurch der Schein gewaltsamen Eingreifens schwinden und blos eine wohlwollende Fürsorge für die wahren Interessen der Juden hervor- Lreten würde. Die Stellung unsers Hrn. Landesrabbiners, diesem Verfahren gegenüber, war allerdings eine sehr schwierige. Er hatte bei der Uebergabe seines Gutachtens an die Landesdirection sich dahin ausgesprochen, daß er als Rabbiner nicht befugt sein möchte, dem Willen der Gemeinden entgegen Anordnungen zu treffen, daß er, nach seiner individuellen Ansicht, in Zweifel sei, ob es dem Staate zustehe, in solchen Gewissensangelegenheiten durchzugreifen, daß er jedoch als Staatsdiener (in einer Angelegenheit, die seiner persönlichen Ueberzeugung und seinen Grundsätzen der amtlichen Wirksamkeit nicht entgegen sei) die Befehle der Regierung auszuführen gehalten sei. Mit Unrecht hielt man ihn daher für den Veranlasser und für den Betreiber dieser Angelegenheit, um somehr da dieselbe in der Judenordnung schon längst ausgesprochen und von den Landständen auf deren Verwirklichung immer angetragen wurde. Die daraus entstehenden Störungen des wahren Verhältnisses, welches zwischen dem Geistlichen und der Gemeinde bestehen soll, wird ein consequentes Benehmen in Verbindung mit der ausgleichenden Zeit schon beseitigen. Uebrigens ist die Stellung unsers Herrn Landesrabbiners ganz die eines Staatsdieners; er ist in der für solche bestimmten Wittwencasse, was auch die Landstände mit Vergnügen anerkannt haben. Zu wünschen bleibt es jedenfalls, daß wir nicht vereinzelt öastehen bleiben, daß in andern Ländern die hier getroffene Einrichtung Nachahmung finde; Bedürfniß der Zeit ist es, und soll nicht am Ende das israelitische Gotteshaus von dem gebildeteren Lheile der Gemeinden und dem weiblichen Geschlechte ganz verlassen werden, so ist diese Umwandlung dringend nöthig. Was nützt jenes lange Nivelliren und langsame Vorwärtsschreiten? Die Zeit geht in andern Beziehungen mächtig über uns hinaus, und da blicken nrn