Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 3
- Article
- Sachsen-Weimar [Nachricht]
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 454 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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454 Nachrichten. worden, und wird gestritten werden bis —wir zu der Zeit kommen, wo alle Differenzen sich auflösen und alle künstlich gezogenen Schranken der verschiedenen menschlichen Institute gegen einander fallen. Noch weniger läßt sich vom Standpunkte des positiven Rechtes sagen; ein positives Recht, welches die Synagoge hätte! Jedoch scheint man überhaupt hier zu weit hinauf zu gehn. Die Negierung fragte den Herrn Landesrabbiner, v. M. Heß, über die religiöse Zulässigkeit dieser Einführung an, und da dieser, wie nicht anders möglich, dieselbe nicht bestreiten konnte—sein Gutachten ist auszüglich im Märzhefte der Frankfurter Univ. K. Z. rm'tgetheilt —, die Regierung aber in der Beibehaltung des hebräischen Idioms, wenn auch nicht mit vollem Rechte, einen Nest jüdischen Nationallebens erblickte, so wüßte ich freilich nicht, ob man ihr die Befugniß zu diesem Schritte absprechen könne. Wie gesagt, vollkommen finde ich mich auf diesem Gebiete nicht zurecht, und ich verlasse es daher gerne, denn die Sache an sich, abgesehn von der Art ihrer Einführung, freut mich sehr. Die Gebete haben nun zwar keine Umwandlung erfahren, nur die meisten Piutün und die Gemarastücke (warum das Stück von der Anfertigung des Ra'ucherwerkes im Tempel davon ausgenommen ist, weiß ich nicht; es ist als stilles Gebet (?) bezeichnet) sind ausgefallen. Im Uebrigen war es die Ansicht der Regierung, daß kein, Anlaß zu irgend gerechter Opposition gegeben werden solle, indem einzelne Abänderungen der Zukunft Vorbehalten bleiben können. Daher sind auch die messianischen Stellen hier alle zu lesen, welche sich im Deutschen auffallender ausnehmen als im Hebräischen. Dennoch macht man sich in der Ferne keinen richtigen Begriff von diesem deutschen Gottesdienste, und ich wünschte nur, daß alle diejenigen, welche drüberhin verwerfend urtheilen, sich durch persönliche Erfahrung überzeugen möchten, wie würdig und erbaulich derselbe ist; was mich betrifft, so ziehe ich ihn dem Gottesdienste im Hamburger Tempel vor. Was nun die Aufnahme dieser Einrichtung im Lande betrifft, so ist es bekannt, daß man von verschiedenen Seiten her mit Bittschriften um Aufhebung derselben einkam, sich unmittelbar darüber an den Großherzog und— von Seiten der Frauen an die Großhcrzogin wandte, selbst fremden Einfluß dafür z-u gewinnen suchte, daß jedoch diese Bitten ernstlich abgewiesen wurden und es den Bittstellern verwiesen wurde. In der ersten Zeit wurde der Gottesdienst von Wenigen besucht, und es fiel vor, daß untersagte Privatversammlungen geahndet wurden; bald jedoch stellte sich auf dem Lande die größere Zahl der Gemeindeglieder ein, nur in Stadt-Lengsfeld, der größten Gemeinde des Landes und dem Sitze des Landesrabbinats, weigerten sich fast Alle, dem angeordneten Gottesdienste beizuwohnen. Die Kinder und die Zöglinge der Fortbildungsschule — indem die Confirmirten bis zum