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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 425

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1837-01-01
Page
Seite 425 (sequence 13)
Language
German
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Brück's rabbim'sche Ceremonialgebräuche. 425 anzugeben und sich mit dev bei den Commentatoren citirten Gemarastelle zu begnügen, ohne auch zu untersuchen, ob die Gemara wirklich dasselbe sage. So heißt es S. X, Moses habe in 13 Abtheilungen (? Abschriften) das Gesetzbuch geschrieben, was sich Baba bathra 15 finden soll; davon findet sich aber an der angegebenen Stelle nichts, und nur Maim. behauptet es in der Einleitung zum Mischnahcommentare und zum Mischnah Thorah, und an ersterem Orte gibt ein später Stellenbezeichner für die sogleich danebenstehende Behauptung, Moses habe den ganzen Pentateuch — selbst nicht mit Ausnahme der acht letzten Verse — geschrieben, die Stelle Baba bathra an. — So wird S. XI, Nr. 2 nach dem Thalmud als eine von Moses herrührende Verordnung ausgestellt, daß „an jedem Festtage die an demselben zu beobachtenden Gesetze gepredigt werden sollten«, und hiefür wird in der Note 10 angeführt: Megillah 31 mit den Worten: ferner Pesachim 6 s.b und Maimonides Thephillah 13, 8. Nun aber ist in der ersten Stelle (einer Mischnah) blos die Rede von dem Vorlesen passender Stücke aus der Thorah, was auf einen Bibelvers begründet und nicht als Einrichtung des Moses aufgestellt wird; in der zweiten Stelle — welche sich mehrmals im Thalmnd wiederholt — wird angerathen, 30 oder 14 Tage vor dem Feste die Feftgebote dem Volke durch öffentliche Belehrung bekannt zu machen, wobei das Beispiel MoseS' als Muster aufgeführt wird, ohne daß ihm eine solche Einrichtung zugeschrieben wurde, und nur Maimonides hat a. a. O. diese Zurücksührung auf Moses. Ebenso stammen die Nummern 3 und 4. (Anm. 11 und 12) blos von Maimonides her, und das Citat Sebachim 100 für Nr. 3 bietet zwar der unbrauchbare Commentator Abraham ben Schemtob in fA bNlM, ohne daß es hieher gehörte. — S. 59 heißt es, daß nach dem Tode Simons des Gerechten die Priester beim Segen im Tempel des Tetragrammaton Jüd. Zeitschr. III. Bb. 28

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