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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 373

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
Date
1837-01-01
Page
Seite 373 (sequence 20)
Language
German
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k. Das Bedecken des Haupthaares. 373 lV. Wir haben bis jetzt bei allen Gesetzlehrern gefunden, daß sie sich ans. die Stelle Khethuboth berufen und auf deren Deutung und Erweiterung das Verbot begründen. Jedoch drohen uns noch zwei andere Gründe, die gewöhnlich für die gänzliche Untersagung, irgend ein Härchen selbst im eigenen Hause blicken zu lassen, angeführt werden. Der erste ist: es heiße (Berachottz 24 a): Das Haar einer Frau ist ihren Schamtheilen gleich.") Diese Stelle handelt jedoch dort blos da- ,von, daß man nicht das Schina lesen und dabei das Haar einer Frau betrachten solle, sowie überhaupt diese Ansicht — eine agadische — sich blos auf die sinnliche Betrachtung von Seiten des Mannes bezieht, wo dann natürlich auch der Anblick des geringsten unbedeckten Theiles einer Frau, das Anhören ihres Gesanges in sinnlicher , wollüstiger Absicht verboten wird. Maimonides (Aviv IU, 16) führt, von diesen Einzelnheiten — gleich seinem Vorgänger Isaak ben Jakob — gar nichts an, und zwar nicht, wie Karo (das. und zu I. b. A. I, 75) meint, weil er dieses Verbot nicht hloS .auf das Lesen des. Schma beziehe, sondern allgemein auffasse — was übrigens ja auch blos dem Manne eine sinnliche Betrachtung untersagt, — sondern weil er, wie Ascher bemerkt s einem andern thalm. Spruche folgt, diese Einzelnheiten für sich bildeten kein Verbot. Was ferner dem Manne zu betrachten untersagt ist, gilt der Frau nicht als Verbot, und möge vielmehr dessen Sorge sein. ' Ein später erdachter Grund dieses Verbotes soll der sein: der Gebrauch, das Haar zu entblößen,' gehöre einem fremden Gottesdienste an; hierauf beruftsich Chagis in seinem N1LÄN Absch. 262, Verbot 158,-daß die Entblößung des Haupthaares die Aufnahme eines fremden Gesetzes und deßhalb verboten sei; diese Keuschheitsregel, das Haar zu *") NV82 — Bergt, die unter III, b angef. St. des G.

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