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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 372

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
Date
1837-01-01
Page
Seite 372 (sequence 19)
Language
German
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372 IV. Zwei die Frauen betr. Gebräuche. Schmuckes wegen." So wird auch von allen Nabbinen als eine Voraussetzung angenommen» daß die Frauen manche Theile des Haares nicht bedecken (vergl. Karo zn I. b. A. Cod. I, 75 nach Addereth und Abraham ben David; Jsserles zu Karo Cod. I, 75, 2; brrivW zum Cod. Ill, 115. Anm. 9). Dann findet in den Codices (I, 305, Ende) große Meinungsverschiedenheit Statt, ob die Frauen am Sabbathe ihr Haar in Flechten legen, kämmen oder mit dem Finger glatten dürfen, wobei von Kholbo selbst das erstere als einmal, wenn auch wiederthalm., d. h. gegen die Sabbathgesetze, gestatteter Gebrauch sei, was man den Frauen, die ihren Männern gefallen wollten, nicht wehren könne; wenn Karo im PN2 dagegen einwendet, diese Haare seien ja bedeckt; so übersieht er eben, daß dies innerhalb des Hauses nicht der Fall ist und auch nicht mit allem Haare. — Ausdrücklich aber findet sich bei Mose Elaschkar in seinen Gutachten Nr. 35 ") , daß es ganze Gegenden giebt, in welchen die Frauen sich ihres Haarschmuckes ohne Scheu bedienen , wofür er dann Erlaubnißgründe beibringt, - vergl. auch Abraham Gumbinner zum Cod. Th. I, 75 Anm. 4. — Auch hier jedoch treten die zwei bereits unter » zum Schlüsse genannten Autoritäten, die Geschichte der Kamchith und der die Frauenhaare zum wollüstigen Sitze der Dämonen umschaffende Sohar auf, um den Frauen jeglichen Haarschmuck zu mißgönnen. Was von diese» Autoritäten jedoch zu halten, ist bereits gesagt. — So bleibt demnach auch hier selbst für den thalmudischen und rabbinischen Standpunkt, der den besprochenen Gebrauch als Gebot betrachtet, die Ausdehnung desselben blos auf die gänzliche Entblößung des Kopfes, nicht aber auf das Hervvrgehen der Haare zum Schmucke, wie Scheitel, Locken uud dergl., und jede Erweiterung ist — ein Dämvnenwerk. *) Die Mitthcilung dieser Stelle verdanke ich dem vortrefflichen Gelehrten, Hrn. S. Rosenthal in Pesth.

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