Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1837
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
- Date
- 1837-01-01
- Page
- Seite 374 (sequence 21)
- Language
- German
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374 IV. Zwei die Frauen betr. Gebräuche. bedecken, sei selbst in alten Zeiten, auch unter andern Völkern beobachtet worden, und so berichte ein Buch nouveau tlieutre 6u moncl« (Paris 1661, 2 Theile, Fol.) Th. I S. 389, Cajus Sulpicius habe seine Frau verstoßen, weil sie mit unbedecktem Haupte ausgegangen sei "). — Um diese an sich thvrichte Meinung zu widerlegen, genügt die Bemerkung, daß die Aufnahme aus einem solchen Gottesdienste, der nicht Götzendienst ist — wie dieser eben überall in unsern Gegenden gänzlich geschwunden ist, — gar kein Verbot enthält, daß aber auch die Aufnahme von fremden Neligivnsbekennern, selbst von solchen, welche dem Götzendienst Huldigen, nur dann untersagt ist, wenn geradezu Gegenstände des Gottesdienstes übertragen werden sollen, womit auch wir den Götzen unsere Huldigung darbringen würden; aber die Gleichstellung in andern Sitten und Gebräuchen, also auch Kleidung und dergl., hat hiemit gar keine Verbindung (vergl. Karo Cod. II, Abschn. 178 undntaiird die hierüber sprechenden Abhandlungen). Schelomo ben Joez, (im Comitate Castriftrrei in Ungarn). So ergäbe sich als geschichtliches Resultat folgendes: Die Bibel weiß entweder nichts von einem Gebrauche, der das Haupthaar der Frauen bedeckt wissen will, sie kennt nur die Sitte, das Haar geordnet zu haben, oder die Ordnung des Haupthaares fällt bei ihr, nach der Sitte des Orients, mit der Bedeckung desselben zusammen; die. Mischnah hingegen achtet den damaligen-Gebrauch, daß die verehelichten Frauen das Haupthaar bedeckt haben, und erkennt hierin eine Sitte, *) Dm Widerspruch in seinen eigenen Worten bemerkt Chagis nicht/ denn gerade dieses Beispiel zeigt, daß die Entblößung des Haares nicht! mit der Religion zu schaffen hat. Daß es ein alter allgemeiner Gebrauch aber war, daS Haar zu bedecken, geht daraus hervor und verbindet sich demnach mit II.—- Vergl. auch die dort angef. St. aus Bammidbarr. — G.