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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 371

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1837
Issue
Heft 3
Article
Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
Date
1837-01-01
Page
Seite 371 (sequence 18)
Language
German
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Ir. Das Bedecken des Haupthaares. 371 Erlaubniß von fremden Locken und bergt, innerhalb des Gehöfts — während sonst am Sabbathe alles auf öffentlichem Platze zu tragen Verbotene auch innerhalb dieses Ortes nicht gestattet wird — darin findet: „damit die Frau ihrem Manne nicht mißfalle« °"). Wenn, die Gemara (das. 60 l>) die Bestimmung, die Frau dürfe am Sabbathe nicht mit einer ungelöcherten Nadel ausgehen, damit motivirt, weil sie rnM N->VV N2, so erklären dies Raschi und Thosaphoth zwar, sie hält damit das Haar zurück, „damit es nicht außerhalb der Haube fällt jedoch liest Nathan den Jechiel im Aruch richtiger MÄl« und erklärt dies: sie steckt das Haar zu Locken und Flechten zusammen. Ebendaselbst (80 b) erklärt die Gemara die Bestimmung der Mischnah, man dürft nicht soviel ^2 (eine Salbe, wahrscheinlich Brvtincrustation, koxueuna oder teetorium genannt. G.) am Sabbathe ans einem Gebiete in das andere bringen, als erforderlich ist, um damit einen zu bestreichen, dahin, daß dieses bedeute wozu Raschi: „die Schläfe, die man bestreicht, damit das Haar fest liegen bleibe,« und Nathan (Aruch N2) erklärt nach den Gutachten der Geonim: „Wenn die Frau ihr Haar in Flechten legt, läßt sie einen Theil zwischen den Ohren und dem Scheitel gegen die Schläfen zurück, welche sie nach dem Gesichte hinlegt, mit Salbe bestreicht, des ') Dieselbe Beweisführung kennt auch der Vers, des z. St., nur daß er durch Hinzunahme einer Stelle Arachin 7b — die gar nichts beweiset — und der Stelle Berachoth 24a — welche unter IV besprochen werde» wird — zu dem Resultate zu gelangen glaubt, daß eignes Haar hervorgehen zu laßen verboten, auch fremdes Haar blos dann gestattet sei, wenn dasselbe nicht unmittelbar dem Fleische anliegt, und daher das Fleisch nicht sichtbar wird. Jedoch ist die ganze Deduktion unrich tig und gestattet übrigens auch mehr, als jetzt die Anhänger des Radbinismus zugeben mochten. Auch diese Erklärung hat nichts, was unfern Gegenstand berührt; denn wenn auch die Frauen, wie sse auch jetzt thun, einige Theile des Haares zurückzwängen, so ist damit keineswegs gesagt, daß dies mit dem ganzen geschah. G.

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